Beliebte Frage:
Bin ich aufgrund des Gesetzesverstoßes vorbestraft und wie lange bleibt dieser Makel im Bundeszentralregister eingetragen?
Zunächst:
Bundeszentralregister:
wann ist man nicht „vorbestraft“ (umgangssprachlich)?
wird die Verurteilung nicht im normalen Führungszeugnis (das ist das Führungszeugnis, welches dem Arbeitgeber vorgelegt wird,- aber kein öffentl.Arbeitgeber-) aufgenommen.
(“Vorbestraft” im juristischen Sinne ist man dagegen, sobald einmal eine Strafe verhängt wurde. Jede strafgerichtliche Verurteilung wird in das Bundeszentralregister eingetragen.)
was bleibt wie lang drin?
Die Eintragung bleibt bis zur sogenannten “Tilgungsreife” bestehen, die von der Höhe der Strafe abhängt. Das heißt also…nach Ablauf darf der Eintrag nicht mehr zum Nachteil des Verurteilten verwertet werden. Ist die Tilgungsfrist abgelaufen, wird nach Ablaufes eines Jahres die Eintragung entfernt (man kann das durch einen Strafverteidiger auch beantragen, da meist in der Praxis dies nicht geschieht).
Auf der folgenden Seite daher nun eine kurze Übersicht über die Tilgungsfristen.
Was wird alles eingetragen? (strafrechtlich gesehen)
Alle Verurteilungen, in denen eine Strafe ausgeurteilt wird, d.h. auch Verhängung von Jugendstrafe, Bewährungszeiten im Jugendstrafrecht und auch Widerruf einer Bewährung werden eingetragen.
A B E R:
Auch hier wird im Register alles eingetragen, aber in „normalen“ Führungszeugnissen“ erfolgt nur eine Eintragung, wenn eine Jugendstrafe von mehr als 2 Jahren (ohne Bewährung also) erfolgt ist. Dies wird auch dann nicht eingetragen, wenn eine sogenannte Rückstellung der Strafe wegen Therapie (§35 BtmG) erfolgt ist. Einstellungen des Verfahrens werden nicht in das Bundeszentralregister eingetragen.
Alles in allem sehen Sie, sind Fristen und Eintragungen nicht einfach zu verstehen. Wir haben auf dieser Seite nur die WICHTIGSTEN Infos zusammengestellt, wenn Sie genaueres zu IHREM Fall wissen wollen, fragen Sie uns.
Hier finden eine Anleitung, wie Sie Ihr Führungszeugnis abrufen können
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