Bundeszentralregister

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Beliebte Frage:
Bin ich aufgrund des Gesetzesverstoßes vorbestraft und wie lange bleibt dieser Makel im Bundeszentralregister eingetragen?

Zunächst:

  • es gibt das Bundeszentralregister, auf Antrag wird hier ein sogenanntes Führungszeugnis ausgestellt, dessen Inhalt sich je nach dem richtet, wer es beantragt (unterschiedlicher Inhalt ob Privatperson selbst, öff. Behörde, Justiz). Das meinen Sie eigentlich, wenn Sie vom Strafregister sprechen.
  • es gibt außerdem das Erziehungsregister, das Sie nur betrifft, wenn Sie nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden.
  • es gibt das Verkehrszentralregister, das Ihre Verurteilungen bei Verkehrsstraftaten und OWis erfasst.

Bundeszentralregister:
wann ist man nicht „vorbestraft“ (umgangssprachlich)?

  • bei Verurteilung zu einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe.
  • bei Jugendstrafen bis zu zwei Jahren, sofern diese zur Bewährung ausgesetzt wird. Dies gilt jedoch nur beim erstmaligen Verstoß.

wird die Verurteilung nicht im normalen Führungszeugnis (das ist das Führungszeugnis, welches dem Arbeitgeber vorgelegt wird,- aber kein öffentl.Arbeitgeber-) aufgenommen.
(“Vorbestraft” im juristischen Sinne ist man dagegen, sobald einmal eine Strafe verhängt wurde. Jede strafgerichtliche Verurteilung wird in das Bundeszentralregister eingetragen.)

was bleibt wie lang drin?
Die Eintragung bleibt bis zur sogenannten “Tilgungsreife” bestehen, die von der Höhe der Strafe abhängt. Das heißt also…nach Ablauf darf der Eintrag nicht mehr zum Nachteil des Verurteilten verwertet werden. Ist die Tilgungsfrist abgelaufen, wird nach Ablaufes eines Jahres die Eintragung entfernt (man kann das durch einen Strafverteidiger auch beantragen, da meist in der Praxis dies nicht geschieht).
Auf der folgenden Seite daher nun eine kurze Übersicht über die Tilgungsfristen.

Hier finden Sie die entsprechenden Fristen
Tilgungsfristen
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
1. weniger oder gleich 90 Tagessätze, wenn keine weitere Verurteilung im Register eingetragen ist
weniger oder gleich 90 Tagessätze, wenn weitere Verurteilung eingetragen ist
Übrige Fälle
Bei Verurteilungen wegen Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung bei Freiheitsstrafe/Jugendstrafe von mehr als 1 Jahr

 

2. weniger oder gleich 3 Monate Freiheitsstrafe, wenn keine weitere Verurteilung eingetragen ist
weniger oder gleich 3 Monate, wenn weitere Verurteilung eingetragen ist

 

3. weniger oder gleich1 Jahr Jugendstrafe
Größer 3 Monate und weniger als 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bew, wenn nicht andere Verurteilung eingetragen

 

4. weniger oder gleich 2 Jahre Jugendstrafe, wenn diese zur Bewährung ausgesetzt wurde
mehr als 1 Jahr Jungendstrafe, Ausnahme Nr. 4+5+6

 

5. größer als 2 Jahre Jugendstrafe, wenn Strafrest nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen

 

6. Jugendstrafe, wenn Strafmakel erlassen

Erklärung:

  • Die Geldstrafe wird nach Tagessatzanzahl und Tagessatzhöhe angegeben. (Beispiel: 90 TS a 20,-E wäre eine Geldstrafe von 1800,-E, außerdem wäre es eine Verurteilung, die im Register nach 5 Jahren gelöscht wird.)
  • Wenn die Strafe widerrufen wird, bleibt die Bewährung bei der Berechnung unberücksichtigt. Außerdem gibt es keinen Ablauf vor Erledigung/Erlaß der Strafe. Die Tilgungsfrist beginnt mit dem Tag des ersten Urteils.

Was wird alles eingetragen? (strafrechtlich gesehen)
Alle Verurteilungen, in denen eine Strafe ausgeurteilt wird, d.h. auch Verhängung von Jugendstrafe, Bewährungszeiten im Jugendstrafrecht und auch Widerruf einer Bewährung werden eingetragen.

A B E R:

  • Erfolgt eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen, wird diese Verurteilung zwar auch in das Bundeszentralregister eingetragen. In “normalen” Führungszeugnissen, (oft bei Bewerbungen um einen (privaten) Arbeitsplatz) erforderlich, sind diese Verurteilungen jedoch nicht enthalten! Das heißt, wenn Sie zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen verurteilt werden, dürfen Sie sich als nicht vorbestraft bezeichnen!
  • Jugendstrafrecht: (siehe dazu auch Jugendstrafrecht)

Auch hier wird im Register alles eingetragen, aber in „normalen“ Führungszeugnissen“ erfolgt nur eine Eintragung, wenn eine Jugendstrafe von mehr als 2 Jahren (ohne Bewährung also) erfolgt ist. Dies wird auch dann nicht eingetragen, wenn eine sogenannte Rückstellung der Strafe wegen Therapie (§35 BtmG) erfolgt ist. Einstellungen des Verfahrens werden nicht in das Bundeszentralregister eingetragen.

Alles in allem sehen Sie, sind Fristen und Eintragungen nicht einfach zu verstehen. Wir haben auf dieser Seite nur die WICHTIGSTEN Infos zusammengestellt, wenn Sie genaueres zu IHREM Fall wissen wollen, fragen Sie uns.

 

Formular Abruf Führungszeugnis

Hier finden eine Anleitung, wie Sie Ihr Führungszeugnis abrufen können