Was ist Facebook ?
Wie viele andere ein soziales Netzwerk.
Es handelt sich um eine Internetplattform, auf der man sich selbst darstellen, mit anderen vernetzen, sich online treffen und austauschen kann. Hierbei wird eine Vielzahl von Daten erzeugt, die strafrechtliche, streuerstrafrechtliche Bedeutung haben und daher für die Ermittlungsbehörden von MEGAinteresse sein können. Relativ neu ist eine Entscheidung des Amtsgerichts Reutlingen vom 31.10.11 (5 Ds 43 Js 18155/jug.) Durch diesen Beschluss wurde es möglich gemacht, die beim Anbieter Fa. Facebook GmbH im Account des dortigen Angeklagten gespeicherten Messages, Friends, Notes, Chats, E-Mails und sämtliche Lichtbilder zu beschlagnahmen. Dieses Gericht hat gesagt, man könnte das einfach ganz normal beschlagnahmen, wie eine klassische Postbeschlagnahme, weil die vorhandenen Messages und Chat-Unterhaltungen ja nicht mehr aktueller Gegenstand einer andauernden Telekommunikation seien, wenn sie sich in Gewahrsam des Providers befinden würden. Weitere Voraussetzungen (§ 100 a StPO) bräuchte es für die Beschlagnahme nicht. So klar ist das aber nicht: Die Fa. Facebook GmbH betreibt nicht die Facebookserver und hat auch nach eigenen Angaben keine Verfügungsbefugnis über die dort gespeicherten Daten. Anbieter des Dienstes ist vielmehr die in Irland ansässige Facebook Ireland ltd. Dann könnten die deutschen Behörden die Daten nicht mit der sogenannten Postbeschlagnahme beschlagnahmen. Man würde vielmehr ein Rechtshilfeersuchen nach Irland benötigen. Weitere Frage: Welche Möglichkeiten haben die Ermittlungsbehörden, wenn im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme beispielsweise die Zugangsdaten zum Account bekannt sind? Darf man dann reinschauen? Wenn man davon ausgeht, dass die Daten bei einem ausländischen Dienst auf dessen Servern im Ausland gespeichert sind, würde sich der Einwählende Ermittlungsbeamte außerhalb der Grenzen der BRD bewegen. Dies dürfte als Verletzung ausländischer Hoheitsrechte eigentlich unzulässig sein und ein Verwertungsverbot zur Folge haben. (So auch ähnlich LG Hamburg 08.01.08.)
ALSO: VORSICHT bei zuviel DATEN im Netz!