Hier werden im Jugendstrafrecht alle Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Nebenstrafen (siehe hierzu unter Jugendstrafrecht) eingetragen. Eingetragen wird hier auch, wenn von der Verfolgung abgesehen wurde oder das Verfahren eingestellt wurde. Auskunft wird den Strafgerichten und der StA erteilt, aber auch dem Jugendamt, Familiengericht bei elterlicher Sorgeproblematik und dem Vormundschaftsgericht. Entfernt werden die Eintragungen, sobald der Betroffenen das 24. Lebensjahr vollendet hat, aber nur, wenn im Zentralregister keine Verurteilung zu einer Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe eingetragen ist.
Zusammenfassung also…
W a s wird eingetragen? (beschränkt auf Strafverfahren)
Jugendstrafrecht:
W a s wird eingetragen?
Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Nebenstrafen und Nebenfolgen nur dann, wenn sie mit den vorgenannten Rechtsfolgen verbunden werden.