Zeuge vor dem Strafrichter

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Sie bekommen ein Schreiben vom Gericht, mit dem Sie geladen werden und als Zeuge vernommen werden sollen. Was tun? Welche Rechte habe Sie als Zeuge? Müssen Sie vor Gericht erscheinen? Müssen Sie aussagen? Wann müssen Sie nicht aussagen?

Funktion von Zeugen

Sie sind ein wichtiges Beweismittel vor Gericht. Das Gericht benötigt Sie, um bestimmte Geschehnisse aus der Vergangenheit von Ihnen zu hören. Sicher ist ein solcher Termin bei Gericht unangenehm, aber bedenken Sie, auch Sie sind vielleicht einmal auf einen Zeugen angewiesen. Sagen Sie die Wahrheit! Lassen Sie bei ihren Erzählungen nichts weg, dichten Sie aber auch nichts dazu. Wenn Sie bei Gericht die Unwahrheit sagen, können Sie dafür bestraft werden (Mindeststrafe 3 Monate), im Falle einer Vereidigung Ihrer Person sieht das Gesetz die Mindeststrafe von einem Jahr vor!!(sogenannter Meineid)

Pflichten von Zeugen

Sie sind verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen, Sie müssen also dieser erhaltenen Zeugenladung Folge leisten, auch wenn Sie z.B. das, was Sie zu sagen haben, schon früher bei der Polizei gesagt haben. Wenn Sie verhindert sind (hier gelten nur schwerwiegende Hinderungsgründe: Krankheit, durch Buchungsbestätigung nachgewiesener Urlaub) müssen Sie dies dem Gericht so früh wie möglich mitteilen (am besten schriftlich unter Angabe des Aktz.) Wenn Sie ihrer Verpflichtung zu erscheinen nicht nachkommen, kann das Gericht sogar ihre zwangsweise Vorführung anordnen.

Rechte von Zeugen

Sie sind berechtigt, einen Rechtsanwalt bei ihrer Vernehmung bei Gericht mitzunehmen, auch vorher können Sie sich von einem Anwalt beraten lassen (insbesondere über mögliche Zeugnisverweigerungsrechte – siehe Schweigerecht).Entstehende Kosten hierfür müssen Sie im Regelfall selbst tragen. Außerdem haben Sie gegen die Staatskasse einen Anspruch auf Zeugenentschädigung, die in einer Tabelle (Verdienstausfall/Fahrtkosten) festgehalten ist und leider im Regelfall gering ausfällt.

Ablauf der Zeugenvernehmung

Erscheinen Sie bitte pünktlich bei Gericht. Das Gericht ruft Sie zu Beginn in den Sitzungssaal, zusammen mit noch anderen Zeugen, um zu prüfen, ob alle Zeugen erschienen sind. Der Richter/Richterin wird Sie belehren, dass Sie die Wahrheit sagen müssen und bittet Sie dann, solange vor dem Sitzungssaal zu warten, bis Sie aufgerufen werden. Das kann nun leider Stunden dauern, Sie sind aber verpflichtet, zu warten. Wenn Sie dann wieder hereingerufen werden, wird Sie das Gericht nach Namen, Adresse, Alter, Beruf fragen, und ob Sie mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert sind. Ist dies der Fall, haben Sie ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht, d.h. Sie müssen gegen einen nahen (!) Anverwandten nicht aussagen. Es gibt noch weitere Weigerungsrechte, die im einzeln möglich sind. Fragen Sie in unserer Kanzlei nach! Im anderen Falle will das Gericht nun wissen, was Sie wissen. Erzählen Sie im Zusammenhang, wenn Sie sich an Einzelheiten nicht mehr genau erinnern können, so sagen sie dies dem Gericht. Nach ihrer Vernehmung können Sie auf ihre Aussage vereidigt werden, wenn das Gericht dies für notwendig hält. Detailinfos gibt’s – wie immer- bei ONE direkt, Anruf genügt.