FAER
WAS wird registriert ?
Hier werden alle rechtskräftigen Entscheidungen der Strafgerichte wegen einer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen rechtswidrigen Tat sowie rechtswidrige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, wenn ein Fahrverbot oder eine Geldbuße von mindestens € 60,00 festgesetzt wurde, eingetragen. Darüber hinaus werden verwaltungsbehördliche Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis sowie Teilnahmebescheinigungen über die Teilnahme an einem Aufbauseminar in der Register mit aufgenommen. Wichtig ist hierbei, dass beispielsweise Beschlüsse über die Einstellung von Strafverfahren, weil die Schuld des Betroffenen gering war und er eine bestimmte Leistung, etwa die Zahlung einer Geldbuße erbracht hat (§ 153 a Strafprozeßordnung), nicht eingetragen werden. Dies bedeutet, auch eine Punktebewertung findet nicht statt.