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ONE besteht aus Rechtsanwalt Manfred Neder und Rechtsanwältin Nicole Obert, – beide Fachanwälte für Strafrecht.

ONE arbeitet spezialisiert auf dem Gebiet der Strafverteidigung, und zwar beide Rechtsanwälte seit Beginn der Anwaltstätigkeit. Zunächst einmal deckt ONE in Ihrer Tätigkeit die „Klassiker“ wie Tötungsdelikte, Körperverletzung, Raub (Banküberfall), Erpressung und Diebstahl in sämtlichen Untervarianten ab. Diese Aufzählung ist natürlich nur beispielhaft.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in Verteidigung in Betäubungsmittelsachen und in der Jugendstrafverteidigung.

ONE verteidigt auch in Strafsachen, die „jeden“ betreffen können, nämlich Verkehrsstrafsachen, also beispielsweise Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und fahrlässige Körperverletzung bzw. fahrlässige Tötung im Straßenverkehr. Ein großer Teil der Tätigkeit erstreckt sich auch auf Führerscheinangelegenheiten , also Ordnungswidrigkeitenverfahren und Verwaltungsverfahren vor den Verkehrsbehörden. Die Tätigkeit des Strafverteidiger umfasst damit einen Bereich, der auf den ersten Blick nicht unbedingt einen Strafverteidiger benötigt, nämlich die Verteidigung in Bußgeldverfahren.

Nachdem die Probleme nach Abschluss eines Strafverfahrens oder Bußgeldverfahrens für viele von Ihnen nicht abgeschlossen sind, übernehmen ONE als spezialisierte Strafverteidiger Ihre weitere Betreuung im Rahmen eines sich anschließenden Führerscheinverfahrens auf Entziehung der Fahrerlaubnis z. B. wegen einer Autofahrt unter Einfluss von Drogen oder Alkohol oder aber aufgrund angeblich charakterlicher Ungeeignetheit (Sie überfallen mit dem Auto eine Bank).

Schließlich gehören zum Tätigkeitsbereich noch die Wirtschafts-, Steuerstrafverfahren, wie z.B. Betrug und Untreue sowie Straftaten, die im Zusammenhang der Insolvenz einer Firma eine Rolle spielen können (Insolvenzverschleppung, Verstöße gegen die Buchführungspflicht…), und natürlich Steuerhinterziehungsvorwürfe o.ä..

Sind Sie ausländischer Mitbürger, so bekommen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nach Beendigung eines Strafverfahrens „Schwierigkeiten“ mit dem für Sie zuständigen Ausländeramt. Auch hier steht Ihnen ONE  zur Seite. ONE vertritt Sie auch in Ausländersachen. Eine abschließende Aufzählung ist in diesem Rahmen nicht möglich. Fragen Sie uns einfach!