In der Regel geht der Untersuchungshaft eine Festnahme durch die Polizei voraus. Wird man nach der Festnahme nicht sofort wieder freigelassen, so muss man unverzüglich, spätestens am Tag nach der Festnahme, dem Haftrichter vorgeführt werden. Dieser entscheidet dann, über die Freilassung oder den Erlass eines Haftbefehls. Wird ein Haftbefehl erlassen, hat der Betroffene das Recht, einen Angehörigen oder eine Person seines Vertrauens unverzüglich von der Verhaftung und jeder weiteren Entscheidung über die Fortdauer der Haft telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen.
Leider trifft die Untersuchungshaft die Angehörigen in vollem Umfang mit. Wenn Sie über allgemeine Informationen über den Strafvollzug hinaus (diese bekommen Sie natürlich auch bei uns) einfach jemanden zum Zuhören brauchen oder Probleme mit den Ämtern haben, nicht weiter wissen, wie Sie Ihren Lebensunterhalt sichern sollen, bietet die Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten ein vielseitiges Beratungsangebot und ist kostenlos. Hier bietet man Ihnen vor allem Unterstützung im Umgang mit den Behörden, aber auch psychosoziale Einzelberatung, beispielsweise gibt es mittlerweile auch eine sogenannte Nachsorgegruppe. Genaueres erfahren Sie bei Treffpunkt eV oder fragen Sie uns.