Alkohol und Strafrecht

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Der Ablauf im Körper

Was passiert wenn Sie Alkohol trinken? Zunächst einmal landet der genossene Alkohol im Magen. Von dort drängt er ins Blut. Der Blutkreislauf transportiert das „beschwippste“ Blut unter anderem auch ins Gehirn. Und jetzt wird’s gefährlich (Tunnelblick, Lallen usw.). Der Mensch hat sich nicht mehr unter Kontrolle. Und Kontrolle ist ja das Wichtigste im Straßenverkehr. Deshalb: Hände weg von der Flasche im Straßenverkehr! Was passiert aber, wenn sie diese Warnung nicht beachten ??? Sie bekommen schon Probleme mit dem Staatsanwalt, wenn sich der Alkohol erst in Ihrem Magen befindet. Sie trinken beispielsweise eine Flasche Schnaps, setzen sich ins Auto und fahren los. So schnell ist der Schnaps auch nicht, dass er sofort über den Blutkreislauf in das Gehirn kommt – trotzdem haben Sie verloren! Strafbar! – Führerschein weg und so fort. Das allerdings ist nicht der Standardfall. In der Regel muss Ihnen der Staatsanwalt beweisen, dass Sie etwas „intus“ haben. Er macht (oder vielmehr lässt von seinen Hilfsbeamten machen) den Alkotest.

Vorsicht: Rechtsmediziner in Magdeburg wollen nachgewiesen haben, daß ethanolhaltige Asthma- und Mundsprays den Atemalkoholwert erhöhen.

Alkotest / BAK / AAK

Man entnimmt Ihnen Blut. Wenn der Arzt festgestellt hat, wie viel Blut im Alkohol oder besser Alkohol im Blut ist, dann nennt man das Ergebnis BAK (Blutalkoholkonzentration). Die wird gemessen nicht in Prozent (da wären Sie tot), sondern in Promille. (1 Promille = ein Teil Alkohol auf 1000 Teile Blut). Um festzustellen, ob sich der ganze Aufwand lohnt und Sie nicht nur statt Bier im Bauch ´ne schlechte (oder keine) Zahnpaste verwenden, lässt man Sie vorher „blasen“. Sie pusten in ein Gerät. Was da rauskommt, ist außer einem roten Kopf die AAK (AtemAlkoholKonzentration).

Früher wurden sie nach dem Blasen immer zum Arzt gebracht, damit dieser trotzdem noch die BAK im Blut feststellt. Das Röhrchenblasen war damit nur ein Test, ob sie übermäßig Alkohol zu sich genommen haben. Die obersten Richter in Deutschland haben das verlangt, sonst war der Beweis, dass Sie etwas getrunken hatten, nicht „dicht“. Die AAK-Geräte waren noch zu schlecht. Heute ist das anders!!!

Mittlerweile nämlich ist es Gang und Gebe, dass beim Zusammentreffen mit der Polizei und Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr die Polizei Sie nicht mehr unbedingt zur Wache und zum Arzt mitnimmt, sondern Geld und Zeit spart und es beim „Blasen“ beläßt.

Warum?

Grenzwerte
Grenzwerte die der Bundesgerichthof festgelegt hat zur BAK (Blutalkoholkonzentration) finden Sie hier
Erwischt
Das Vorangestellte zeigt, dass es äußerst wichtig ist, zu entscheiden, ob Sie als Beschuldigter / Betroffener Angaben bei der Polizei machen oder nicht. Das Gericht hat insgesamt bei sog. „Trunkenheitsfahrten“ nur wenige Beweismittel zur Verfügung. In erster Linie kommen Polizeibeamte oder andere Personen, die beispielsweise Ihre Fahrweise beobachtet haben oder die mit Ihnen bei der Blutentnahme zusammengetroffen sind (Arzt) als Zeugen in Betracht. In dieser Situation können Sie sich in der Regel mit einer Aussage nur schaden. Das hat die Erfahrung gezeigt. Deshalb sollten Sie grundsätzlich von Ihrem Aussageverweigerungsrecht (siehe auch unsere Seite Schweigerecht) Gebrauch machen.
Was passiert ?
Wenn es noch nicht soooo viel Alkohol war und Sie keinen Fahrfehler begangen hatten, gibts noch ein Bussgeld und ein Fahrverbot. Ansonsten (Fahrfehler und 0,3 Promille) oder ohne ab 1,1 Promille Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis.
Wie weiter ?
Und dann gibts da ja noch die Führerscheinbehörde, mehr dazu auf der nächsten Seite