Die Führerscheinbehörde befürchtet ab einer bestimmten Promillezahl (s.u.), dass Alkoholgewöhnung oder Alkoholmissbrauch vorliegen und der Bewerber nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Deshalb ordnet sie eine Untersuchung an, entweder die sogenannte MPU oder eine ärztliche Untersuchung. Ausgeschrieben heißt MPU: Medizinisch-PsychologischeUntersuchung (früher: Idiotentest). Dort werden Sie auf Herz und Nieren (oder besser auf Hirn und Leber) von der Untersuchungsstelle des TÜV oder der DEKRA gecheckt, ob sie geeignet sind, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr sicher zu führen. Aber: mittlerweile kann man frühzeitig durch Nachschulungskurse erreichen, dass die Führerscheinbehörde doch noch von einer MPU absieht. Auch hier gilt. Schalten Sie frühzeitig einen Verteidiger ein!
Tabelle: MPU oder Ärztliches Gutachten ? | ||||||||||||||||||
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Wie Sie aus dieser Zusammenstellung erkennen können, ordnet die Führerscheinbehörde also in der Praxis fast immer eine MPU an. Dies bedeutet, daß Sie neben einer körperlichen auch eine psychologische Untersuchung über sich ergehen lassen müssen. Die Statistik zeigt, daß zur Zeit (Juli 2013) nur jeder Zweite die psychologische Untersuchung beim ersten Mal besteht. Je eher Sie anfangen, sich vorzubereiten und Pluspunkte zu sammeln, desto besser ist es und desto leichter können Sie die Behörde von Ihrer Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges überzeugen. Auch hier kann Ihnen ein Rechtsanwalt sehr frühzeitig, am besten schon nach Sicherstellung des Führerscheines, helfen.
Es gibt auch die Möglichkeit des Besuches beim Psychologen (nicht alle taugen etwas!!), die Möglichkeit einer Nachschulung, die Möglichkeit von Lebertests und letztlich die Möglichkeit, sich auf die MPU vorzubereiten. Wer eine Teilnahmebescheinigung über einen Nachschulungskurs alkoholauffälliger Kraftfahrer vorlegen kann, muss sich unter Umständen keiner medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen.
In jedem Fall werden die Chancen auf ein Bestehen der medizinisch-psychologischen Untersuchung entscheidend verbessert. Manche Gutachter halten nämlich eine Nachschulung für notwendig, bevor die Eignung überhaupt bejaht wird. Es ist hier ebenfalls strikt zu empfehlen, sich mit einem erfahrenen Anwalt schon bald nach der Alkoholtat zu beraten, um zu klären, welche Schritte zu unternehmen sind. Hierbei kommt es auf den Einzelfall an. Durch entsprechende frühzeitige Beratung durch einen Verteidiger kann auch hier großer Schaden vermieden werden. Dementsprechend ist in diesem Bereich bereits bei Kontakt mit der Polizei im direkten Anschluss daran mit dem Verteidiger Kontakt aufzunehmen. Diese Dinge können nämlich nur im Vorfeld durch anwaltliche Hilfestellung geregelt werden. Sollten Sie also im Straßenverkehr mit den Ermittlungsbehörden konfrontiert werden, ist hier eine anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen, da bereits durch Nachschulungskurse und ähnliche Hilfestellungen und Tipps durch die Verteidigung viele Folgen vermieden werden können. Die rechtlichen Grundlagen können nur mit anwaltlicher Hilfe durchgesetzt werden.
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