Besuchsinfos

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Wichtige Tipps für Ihren Besuch in der JVA

  • maximal 3 Personen gleichzeitig,
  • Minderjährige, unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen
  • In der Regel (also bei Untersuchungshaft) wird 2 Stunden im Monat, entweder 2 mal 1 Stunde oder 4 mal 30 Minuten Besuch gewährt.
  • bei Jugendlichen (nur U-Haft): 4 Std. im Monat, Erziehungsberechtigte unbegrenzt!
  • Bei Bewährungswiderruf – Sicherungshaftbefehl und Sitzungshaftbefehl gibt es meist keine Beschränkungen vom Gericht: d.h. JVA gewährt 4 mal 30 Minuten im Monat
  • Für jeden Besuch brauchen Sie eine neue Besuchserlaubnis.
  • Vorbestellung durch Angehörige? Grundsätzlich nein, Ausnahme: Bei überwachtem Besuch mit Polizei, dann vorbestellen
  • Mitbringen: Personalausweis – Besuchserlaubnis – Kleingeld (4-5 EURO) für Getränke.
  • Sie müssen Ihre persönlichen Sachen in ein Schließfach mit Geldeinwurf geben.

Schokolade & Getränke:
Ausserdem können Sie dem Gefangenen in der JVA mit 2 Chips, die Sie käuflich erwerben können (1 Chip kostet 2 Euro) aus einem Münzautomaten Schokolade ziehen und übergeben (Zigaretten ziehen und übergeben wurde abgeschafft).  Pro Besuch zweimal Schokolade ziehen möglich, 2×2 Euro also.

Sie dürfen im Inneren (Getränkeautomat) pro Besucher und Häftling 1 Getränk ziehen, Preis:0,80 EURO.

Wir empfehlen außerdem, am Besuchstag frühzeitig an der Haftanstalt zu sein, da oft aufgrund des großen Andranges und der kurzen Besuchszeiten erhebliche Wartezeiten entstehen.

Trennscheibe:
Bei Untersuchungshäftlingen, die wegen Drogendelikten inhaftiert sind, findet in Nürnberg ein Besuch nur mit Trennscheibe statt. Das gilt auch für Inhaftierte, die nicht wegen eines Drogendelikts inhaftiert werden, aber beim Zugang positiv auf Drogen getestet werden.

Sie wollen etwas zum Anziehen, Toilettenartikel oder ähnliches mitbringen? Wäsche können Sie als sogenannte Terminskleidung abgeben. Dafür schreibt der Untersuchungshäftling einen sogenannten RAPPORTSCHEIN, dann bekommt er eine Wäschepaketmarke für seine Angehörigen. Das Mitbringen von Toilettenartikeln usw. ist nicht gestattet.

Alle Dinge des täglichen Bedarfs muss der Gefangene im anstaltsinternen Laden kaufen. Sie dürfen dem Häftling keine Gegenstände aushändigen.

Pakete:
Früher gab es Oster/Weihnachts/Geburtstagspakete, jetzt gibt es einen erhöhten Einkauf für Gefangene. Das Geld hierfür kann jederzeit auf das JVA-Konto des/der Gefangenen einbezahlt werden.

Einkauf in derJVA / “Eigengeldkonto”:
Es ist nicht erlaubt, dem Untersuchungshäftling Bargeld aushändigen. Jeder Betroffene in der Justizvollzugsanstalt kann sich mit Gegenständen des persönlichen Bedarfs aus dem internen Laden der Anstalt versorgen. Hierzu bedarf es aber finanziellen Mitteln (außerdem sind die Waren in der Anstalt meistens fast doppelt so teuer, wie außerhalb). Hierzu wird jedem Untersuchungsgefangenem ein sog. Eigengeldkonto von der Justizvollzugsanstalt eingerichtet. Das Einkaufsgeldkonto der

JVA Nürnberg:
Landesjustizkasse Bamberg,
Kontonummer: 24919,
Bankleitzahl: 76050000, Bayerische Landesbank –
IBAN: DE34700500000000024919,
BIC/SWIFT: BYLADEMM

 

Hierauf können Sie Gelder einzahlen. In Nürnberg ist leider im Gegensatz zu manchen anderen JVA´s keine Bargeldeinzahlung möglich. Bitte beachten Sie, falls der Betroffene bereits Pfändungen unterfällt, dann können Gläubiger auf das Eigengeldkonto der Justizvollzugsanstalt zugreifen. Wir empfehlen, maximale Beträge in Höhe bis € 150,00 auf das Konto zu überweisen. Bis zur Höhe eines Taschengeldes ist der Betrag auf dem Eigengeldkonto nicht pfändbar. Geben Sie auf der Überweisung für das Eigengeld/Einkaufsgeld den Namen des Häftlings, sein Geburtsdatum und den Verwendungszweck: “Einkauf” oder Fernseher und die JVA (zB Nürnberg) an.

Radio / Fernseher / MP3 player/Laptop u.ä.?

Auch die Justizvollzugsanstalt Nürnberg verfügt über einen Gemeinschaftsraum mit Fernseher und Radio. Häufig wünscht jedoch der Betroffene ein Radio und einen Fernseher für sich alleine. Dies ist grundsätzlich möglich, der Häftling kann ein Fernsehgerät monatlich mieten, oder Sie kaufen ein Fernsehgerät für ihn. Dieses muß jedoch bestimmte Maße haben. In der Justizvollzugsanstalt Nürnberg wird dies über Radio Wenzel angeliefert. Sie können die Geräte durch die Justizvollzugsanstalt direkt bei den Firmen vermitteln lassen. Die Lieferung erfolgt sofort. Sie haben auch die Möglichkeit, Eigengeräte bei Radio Wenzel zur Überprüfung abzugeben, selbstverständlich wird dies berechnet. (Radio Wenzel, Inhaberin Charlotte Wenzel, FürtherStr.52a, 90429 Nürnberg;Tel.268022, Fax 265521, Preis 159 €).

Anspruch auf MP3player gibt es nicht, Laptop wird in ganz seltenen Ausnahmefällen, wenn das Gericht das erlaubt, zugelassen.

Zusammenfassend hier unser Flyer-U-Haft_2013-klein1, einfach ausdrucken und falten