Diese Fälle betreffen den Transport von Drogen aller Art im Auto, ohne dass Drogen im Blut des Fahrers sind. Wir meinen hier den Drogenkurier, den Dealer, der gerade seine Kunden anfährt bzw. den Käufer, der vom Großmarkt kommt. Dies ist immer mindestens ein unerlaubter Besitz von Betäubungsmittels und mehr ein BetäubungsmittelSTRAFrechtliches Problem. Denn der Besitz von BtM ist eben strafbar. Früher bekam der Fahren dann noch ein Problem mit dem Führerschein, weil man sagte er sei in der Regel charakterlich ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges, wenn der Drogen mit dem Auto transportiert. Hier hat sich die Rechtsprechung geändert. Es wird nicht mehr automatisch die Fahrerlaubnis bei solchen Delikten entzogen, sondern nach unserer Erfahrung nur noch in extremen Ausnahmefällen.