Spice-Grenzwerte

15. Januar 2015
Manfred Neder

spice#2

Der BGH hat heute die Grenzwerte für bestimmte legal-highs (=Spice = künstliches Cannabis) runtergesetzt. Bei bestimmten Wirkstoffen (4 an der Zahl) ist der Grenzwert für die Nicht-Geringe-Menge jetzt bei 4 bzw 6,5 g Wirkstoff. Das bedeutet, ab dieser Menge Mindeststrafe zB bei Handel und Besitz 1 Jahr, bei Einfuhr 2 Jahre, Bei Handel mit Waffen (oder Bande) 5 Jahre. Das Urteil liegt in schriftlicher Form noch nicht vor, wir reichen die konkreten Wirkstoffe und Mengen nach. Aber eine Tendenz ist klar (wie bei Crystal). Die legalHighs werden als gefährlich anerkannt und die Strafen massiv verschärft. Also ACHTUNG !

No comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert