Seit dem 01.04.2001 sind die früher geltende Staffelung von 0,8 und 0,5 Promille BAK (BlutAlkohoKonzentration) und die Grenzwerte für die Atemalkoholkonzentration („Blasen“) in Höhe von 0,25 und 0,4 Milligramm pro Liter, weggefallen. Es gelten nur noch die Grenzwerte von 0,5 Promille BAK bzw. 0,25 Milligramm pro Liter AAK. Klingt kompliziert – und ist es auch. Bei festgestelltem Blutalkohol von mehr also 0,3 Promille wird es kritisch. Die nachfolgende Tabelle soll das veranschaulichen. Wenn Sie zum Beispiel mit 0,3 promille (o/oo) BlutAlkoholKonzentration erwischt werden und fuhren ohne sonstigen Grund Schlangenlinien, haben Sie sich strafbar gemacht (Trunkenheit im Verkehr), ohne Schlangenlinien ist das strafrechtlich nichts wert, nicht mal ein Bußgeld..
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