Adhäsion

7. März 2014
Manfred Neder

Adhäsions-  oder Anhangsverfahren. Der Verletzte in einem Strafverfahren kann seine zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Straftäter (zB Schmerzensgeld) an das Strafverfahren „anhängen“. Er muss also nicht erst einen Zivilrichter bemühen. Wir als Verteidiger versuchen das immer abzublocken, weil es gegenüber dem Angeklagten unfair ist, aber die Gerichte lassen das Anhangsverfahren mehr und mehr zu. Wichtig bei Pflichtverteidigungen: Es muss ein Prozesskostenhilfe Antrag ausgefüllt werden. Sonst gibts dafür keine Gebühr.

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