Stalking

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Seit November 2006 gibt es einen neuen Straftatbestand:  STALKING.

Darunter versteht man: “das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch direkt, indirekt, kurz- oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann“ Typisches Stalking ist:

– häufige Telefonanrufe oder SMS-Sendungen (zu jeder Tages- und Nachtzeit)

– häufiger Brief- oder E-Mail-Kontakt (Spamming)

– Nachrichten an der Haustür oder am Auto hinterlassen

– unerwünschtes Zusenden von Geschenken

– penetranter Aufenthalt in der Nähe des Opfers (mit oder ohne Vorwand)

– Auskundschaften der Tagesabläufe

– Verfolgen z.B. durch Hinterherlaufen oder -fahren

– Verbreitung von Diffamierungen und Unwahrheiten über das Internet oder andere Medien

– Waren oder Dienstleistungen im Namen des Opfers, zur Zusendung an das Opfer bestellen

– Eindringen in die Wohnung des Opfers

– Zerstören von Eigentum des Opfers.

2017 wurde das Gesetz verschärft, jetzt braucht es nicht mehr eine Schädigung 8den Erfolg), es langt für die Bestrafung, dass die Handlung geeignet ist, eine Schädigung hervorzurufen.