Quittung

Home » A B C » Quittung

Bedeutung 1) Zahlungsbeleg

Eins solche bekommen Sie bei uns immer. Bei Überweisungen durch den Bankbeleg, bei Cash in Form des guten alten Quittungsblocks.

Nun gibt es Mandanten, die wollen keine. Wir sagen dann immer, Sie bekommen eine, was Sie damit machen, interessiert uns nicht. Was diese Mandanten meinen, ist natürlich das Angebot, das wir nur ablehnen können. Die Verteidgiung soll nämlich günstiger werden, wenn wir das Geld schwarz, also am Finanzamt vorbei, nehmen. Eigentlich nicht nur eine Straftat (Steuerhinterziehung, übrigens auch für den Mandanten), sondern eine Frechheit. Für wie blöd muss der denn seinen Anwalt halten. Dafür, dass der Anwalt das Risiko der Entdeckung der Steuerhinterziehung hat und sich auch noch in die Hände des Mandanten (Erpressbarkeit) begibt, soll er weniger Geld nehmen, und damit unter dem Strich genau so viel netto (19 % Umsatzsteuer, bis zu 50 % Einkommenssteuer) verdienen wie mit Quittung? Den Vorteil hätte der Mandant, das Risiko der Anwalt! Wie blöd ist das denn? Also, bei uns nur mit Quittung. Wir halten uns an die Compliance-Regeln.

Bedeutung 2) Urteil

Aus Sicht mancher ist nämlich das Urteil, das der “bedauernswerte” Mandant kassiert, die QUITTUNG für sein Fehlverhalten, die Rache der Gesellschaft am Subjekt für das Überschreiten der Grenzen usw…