lebenslang

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Lebenslange Freiheitsstrafe kann bedeuten “ein Leben lang”, also Haft bis zum Ende. Dies ist zwar nicht die Regel (im Schnitt werden Lebenslange nach 18-20 Jahren entlassen). Das Bundesverfassungsgericht hat aber zuletzt am 8. November 2006 (siehe unten) festgestellt, dass tatsächlich in besonderen Fällen die Verbüßung einer lebenslangen Freiheitsstrafe bis zum Tod nicht verfassungswidrig ist. Lebenslang kann also tatsächlich lebenslang bedeuten.