Schleierfahndung

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bedeutet, dass die Polizei Personen kontrollieren kann, ohne dass irgendein Verdacht auf eine Straftat/Ordnungswidrigkeit vorliegt ( ereignisunabhängig, anlassunabhängig oder – bei der Bundespolizei – lageorientiert). – also einfach so, just for fun – willkürlich (?).

rechtlich umstritten

Die Schleierfahndung ist rechtlich umstritten. Das sieht man schon daran, dass die Verfassungsrichter einiger Bundesländer (nicht in Bayern!) diese Methode für verfassungswidrig halten. Die Zulässigkeit wird in den Polizeigesetzen der Länder geregelt (für Bayern Artikel 13 Absatz 1 Nummer 5 Bayerisches Polizeiaufgabengesetz PAG): Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km sowie auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen, Europastraßen und andere Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr) und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs zur Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze oder des unerlaubten Aufenthalts und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität)

in Bayern

wird die Schleierfahndung praktiziert. Das Bayerische Landeskriminalamt unterstreicht die Bedeutung der Schleierfahndung als „unverzichtbares Instrument im Kampf gegen Drogenschmuggler und andere Straftäter.“