wie der Name schon sagt, RECHTSKRAFT meint die KRAFT des RECHTes. Wenn eine Entscheidung nicht mehr umgestossen sprich: angegriffen werden kann. Die alten Mohikaner hätten gesagt “Hugh – ich habe gesprochen” – und ab an den Marterpfahl.
Ausnahmen
im Prinzip KEINE! Das Gesetz gibt zwar die Möglichkeit der “Wiederaufnahme des Verfahrens” – Wenn das durchgeht, wird die Rechtskraft durchbrochen und die Sache wieder aufgerollt – beginnt also von vorne. Aber dazu kommt es fast nie. Das Gesetz will alte Fälle nicht mehr aufrollen. Irgendwann soll Ruhe sein. Man nennt das Rechtsfrieden.