Nullhypothese

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Der Bundesgerichtshof hat in einer grundlegenden Entscheidung zur Beurteilung der Frage der Glaubwürdigkeit einer Aussage im Jahr 1999 eindeutig und überzeugend dargelegt, dass bei jeder Aussage erst mal davon ausgegangen werden muss, dass diese falsch ist!!! Ausgehend von dieser Prämisse müssen dann sogenannte positive Realkennzeichen vorliegen. = BGH ST 45, S. 164 ff. = übereinstimmend mit OLG Nürnberg, NJW 2010, 3793 ff. Was sind Realkennzeichen und Warnsignale? Realitätskennzeichen sind: Details, Verflechtungen, Individualität im Inhalt, Erweiterungen, Konstanz bei Wiederholung, Widerspruchsfreiheit, Nichtsteuerung und Gleichheit in der Struktur der Bekundungen.

Warnhinweise:

Lügensignale sind dem gegenüber Verlegenheit, die sich in Zurückhaltung der Sprache und / oder einer Unterwürfigkeit äußert. Kargheit und Strukturbrüche als Zeichen fehlender Kompetenz und Übertreibungen in Form von Dreistigkeiten, Bestimmtheit und nicht erforderlichen Begründungen.