nicht offen ermittelnder Polizeibeamter (noeP)

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Wie der Name schon sagt, es handelt sich bei einem noeP um einen Polizeibeamten, der (meist in Drogenfällen) nicht als solcher auftritt. Er ist nur für diesen einzelnen Fall tätig und hat in der Regel die Funktion des Scheinaufkäufers. Oft tritt er in Kombi mit einem V-Mann (VP) auf. DAs ist kein Polizeibeamter, aber jemand, zu dem die Polizei Vertrauen (daher kommt das „V“) hat. Das ist meist auch derjenige, der mit dem Verkäufer die ganzen Verhandlungen führt, der noeP kommt dann als Hintermann mit dem Geld, um das Geschäft durchzuführen. Danach ist in der Regel der Zugriff.

Der Verdeckte Ermittler (VE) ist ein Polizeibeamter, der auf längere Zeit angelegt unter einer Scheinidentität in die szene eingeschmuggelt wird und so ermittelt. Er hat eine Legende (Scheinlebensgeschichte)

Stichworte: Gift, Drogenfahndung,