Kronzeugenregelung

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Verraeter

Begriff: Der Kronzeuge kommt aus dem anglo-amerikanischen Recht, meint den Zeugen der Krone, also der Anklage. Der normale Zeuge im Strafprozess ist nur Zeuge, nicht auch beteiligt an einer Straftat. Der Kronzeuge ist Straftäter und gleichzeitig Zeuge gegen den (Mit-)Täter. Er verrät seinen Komplizen. Sinn: Kronzeuge macht einen Deal mit der Gegenseite, der Staatsanwaltschaft und zwar dafür, dass er „seine“ Leute (Hintermänner/Lieferanten/Mittäter/Abnehmer) verrät (als Zeuge gegen sie aussagt), bekommt er weniger oder keine Strafe. Für die Staatsanwaltschaft ist das eine Chance, ohne eigentliche Beweismittel an „Beweise“, nämlich zB den Mittäter als Zeugen, zu kommen. Problem: Man ist sich nie sicher, ob der Verräter ehrlich aussagt – oder nicht. Denn er bekommt ja Strafmilderung dafür versprochen. Der Bundesgerichtshof sagt daher, dass eine Verurteilung ALLEIN aufgrund der Aussage eines Kronzeugen nicht möglich ist. Man braucht immer zusätzliche Beweismittel oder Indizien, die die Aussage des Kronzeugen stützen.

Bis zum 1.September 2009 gab es außer im Betäubungsmittelrecht keine Kronzeugenregelung, (siehe den Verräterparagraph, § 31 BtMG). Aber jetzt gilt bei allen schweren Straftaten, daß Verrat durch die Justiz belohnt werden KANN, aber nicht muß….auch das ist Verhandlungssache…….
Aktuell wurde wieder die allgemeine Kronzeugenregelung eingeführt, die bei mittlerer und schwerer Kriminalität auch ausserhalb des BtMG gilt.
Kritik: brauchen wir nicht!!! Sagen übrigens alle (Strafverteidiger, Richter und Staatsanwälte). Einmal wissen wir aus unzähligen “Gift” – Verurteilungen, dass der Verräterparagraf oft unheimliche Probleme bereitet. Er wird von der Justiz gerne genommen. Es ist unheimlich schwer – ja fast unmöglich – der Justiz zu beweisen, dass ein Kronzeuge lügt. Im Giftbereich sind die Aussagen oft sehr ungenau, Aufzeichnungen fehlen (logischerweise), Erinnerungen sind lückenhaft und widersprüchlich wegen des Giftkonsums (Gutachter bestätigen Realitätsverlust und Erinnerungslücken schon bei regelmässigen
Haschkonsum). Trotzdem ist der Kronzeuge bei der Justiz „nice guy“ und wird oft genug nicht kritisch genug bewertet.

Stichworte: Gift, Deal, Fahndung