“KogA” heißt Koordinierungsstelle für gerichtliche Arbeitsanweisungen. Wie der Name schon sagt, wenn jemand vom Gericht zu Arbeitsleistungen verdonnert wird, dann muss er sich (und zwar meist innerhalb von 5 Tagen nach rechtskräftigen Urteil) bei der KogA melden. Die sagen dann, Wann und Wo er arbeiten muss.
KogA gibts in Nürnberg KogA Nürnberg
auch Treffpunkt e.V.