Führungsaufsicht

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keine Strafe, sondern eine so genannte Massregel der Besserung und Sicherung. Wenn ein Straftäter entlassen wird aus dem Gefängnis, kann man ihn auf 2 Arten weiter überwachen. Einmal mit Bewährung, wenn er dann nicht spurt oder neue Straftaten begeht, wird die (Strafaussetzung zur) Bewährung widerrufen, und er muss den Rest der Starfe absitzen. Wenn einer aber, aus welchen Gründen auch immer, keine Bewährung nach Verbüßung der Strafe bekommt und Endstrafe macht, also alles abgesessen hat, kann man ihm unter bestimmten Voraussetzungen FÜHRUNSGAUFSICHT geben. Das ist im Prinzip nichts Anderes als die Bewährungsaufsicht. Zur Zeit dauert die Führungsaufsicht mindestens 2 und höchstens 5 Jahre. Nun wird man sagen: Was solls, wenn ich kene Bewährung habe, kann auch keine widerrufen werden. Denkste! Jeder Verstoß gegen die Auflagen und Weisungen des Gerichtes bei Führungsaufsicht ist eine STRAFTAT (§ 145a StGB). Und damit landet man wieder im Gefängnis.