Was ist das eigentlich? Alle reden von Compliance. Ist das ein neues Modewort? Ein neuer Tatbestand? Eine neue Unterwäsche oder was? Zunächst einmal heißt der Begriff Compliance übersetzt eigentlich nur: „Einhaltung, Befolgung, Übereinstimmung, Einhaltung bestimmter Gebote“. Es bezieht sich damit darauf, dass sich Unternehmen und seine Organe (wie Geschäftsführer und der Vorstand) im Einklang mit dem geltenden Recht bewegen müssen. Übersetzt in Neudeutsch würde das auch heißen: „Die Pflicht der Leitung von Wirtschaftsunternehmen durch organisatorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass im Betrieb bzw. aus ihm heraus keine Gesetzesverstöße begangen werden“ = präventive Vorsoge gegen Gesetzesverletzungen durch innerbetriebliche Kontrolle und Überwachung sowie Aufklärung und Ahndung begangener Verstöße. Dazu gibt Spezialvorschriften: § 25 a Abs. 1 KWG, § 33 WpHG, § 52 a BimschG, Art. 11 EG – Geldwäscherichtlinien. Es handelt sich also um ein unternehmensinternes Kontroll- und Überwachungssystem, welches branchen- bzw. unternehmensspezifisch aufzubauen ist. Verbindliche Standards gibt es bislang nicht. Einig ist man sich nur, dass die funktionierende Compliance 3 Grundfunktionen abdecken soll, nämlich Maßnahmen zur Prävention, Aufdecken von Fehlverhalten und die Reaktion hierauf. Problematisch ist das Ganze, wenn man in die Tiefe geht und sich fragt, welche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten sich für den Arbeitnehmer hieraus ergeben und wie das im konkreten Spannungsverhältnis zu zentralen Grundsätzen der Strafprozessordnung (Belehrungspflichten, Schweigerechte usw.) steht. Eine never-ending-story…derzeit….(Stand Januar 2012)