Compliance

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Was ist das eigentlich? Alle reden von Compliance. Ist das ein neues Modewort? Ein neuer Tatbestand? Eine neue Unterwäsche oder was? Zunächst einmal heißt der Begriff Compliance übersetzt eigentlich nur: „Einhaltung, Befolgung, Übereinstimmung, Einhaltung bestimmter Gebote“. Es bezieht sich damit darauf, dass sich Unternehmen und seine Organe (wie Geschäftsführer und der Vorstand) im Einklang mit dem geltenden Recht bewegen müssen. Übersetzt in Neudeutsch würde das auch heißen: „Die Pflicht der Leitung von Wirtschaftsunternehmen durch organisatorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass im Betrieb bzw. aus ihm heraus keine Gesetzesverstöße begangen werden“ = präventive Vorsoge gegen Gesetzesverletzungen durch innerbetriebliche Kontrolle und Überwachung sowie Aufklärung und Ahndung begangener Verstöße. Dazu gibt Spezialvorschriften: § 25 a Abs. 1 KWG, § 33 WpHG, § 52 a BimschG, Art. 11 EG – Geldwäscherichtlinien. Es handelt sich also um ein unternehmensinternes Kontroll- und Überwachungssystem, welches branchen- bzw. unternehmensspezifisch aufzubauen ist. Verbindliche Standards gibt es bislang nicht. Einig ist man sich nur, dass die funktionierende Compliance 3 Grundfunktionen abdecken soll, nämlich Maßnahmen zur Prävention, Aufdecken von Fehlverhalten und die Reaktion hierauf. Problematisch ist das Ganze, wenn man in die Tiefe geht und sich fragt, welche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten sich für den Arbeitnehmer hieraus ergeben und wie das im konkreten Spannungsverhältnis zu zentralen Grundsätzen der Strafprozessordnung (Belehrungspflichten, Schweigerechte usw.) steht. Eine never-ending-story…derzeit….(Stand Januar 2012)

Compliance betrifft den Strafverteidiger, wenn der Mandant, die Firma, sich nicht an Regeln gehalten hat, oder wenn die Firma vorsorglich mal fragt, was man tun, kann damit es nicht zu Regelverstössen kommt. Compliance betrifft aber auch den Strafverteidiger bei der Ausübung seines Jobs. Wir halten uns strikt und stur an Regeln. Wir schmuggeln keine Kassiber, wir nehmen kein Schwarzgeld und zahlen immer unsere Steuern, wir begehen keine Strafvereitelungen, indem wir zB Zeugen beeinflussen oder Mandanten verstecken. Am Ende lohnt sich das nicht! Obert ist Anwaltsrichterin. Und in dem Zusammenhang sieht man dann, was dabei raus kommt, wenn es rauskommt, dass Anwälte sich nicht an die Regeln halten. Und glaubt mir, jeder Staatsanwalt und jeder Richter freut sich doch bestimmt innerlich, wenn er mal einen Anwalt vor die Flinte bekommt.

Compliance und Führerschein

Der Begriff taucht im Rahmen der Medizinisch Psychologischen Begutachtung auf. Dann, wenn der Proband nämlich ein Rezept für medizinisches Cannabis hat und ab Straßenverkehr teilnehmen will, kann ihm eine MPU blühen. Näheres hier. Und im Rahmen dieser MPU muss er dann dem Psycho darlegen, dass er sich an die Regeln halten kann bei Einnahme des med. Cannabis. Gemeint ist im MPU-Sprachgebrauch damit, wie gut Sie sich an die Vorgaben des verschreibenden Arztes halten. Die Anforderungen hier sind sehr, sehr hoch. Reichts nicht > kein Schein.