Bewährungsauflage ist so etwas wie eine Bedingung, die man in der Bewährung erfüllen muss. Das kann eine Geldzahlung sein, es kann aber auch gemeinnützige Arbeit sein. Wenn man diese Auflage (Zahlen oder Arbeiten) nicht erfüllt, dann kann die (Strafaussetzung zur) Bewährung widerrufen werden und man muss die Strafe verbüßen, man hat sich eben nicht bewährt. Das Gericht kann also Auflagen anordnen, die Sie innerhalb der Bewährungszeit erfüllen müssen. Erfüllen Sie diese Auflagen nicht, ist auch das ein Grund, dass das Gericht die Bewährung widerruft. Als Auflagen kommen in Betracht:
Schadenswiedergutmachung, Geldauflage, gemeinnützige Arbeit o. ä.
Weisungen:
Neben den Auflagen wird das Gericht meistens noch für die Dauer der Bewährungszeit Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind meistens: Sie müssen jeden Wohnsitzwechsel bei Gericht angeben, Sie müssen sich beispielsweise einer Therapie unterziehen, Sie müssen sich beispielsweise jeglichen Betäubungsmittelkonsums enthalten. Wenn Sie gegen diese Weisungen verstoßen, kann ebenfalls die Bewährung widerrufen werden.
neue Straftat?
Bewährung bedeutet aber in erster Linie, dass man in der Bewährungszeit keine, und zwar gar keine neuen Straftaten begehen darf. Tut man dies trotzdem (und wird erwischt), dann kann das Gericht die (Strafaussetzung zur) Bewährung widerrufen. Das heißt, dass das Gericht ganz einfach einen Beschluss macht, in dem steht, dass man die Strafe jetzt doch verbüßen muss.