Der Strafverteidiger hat Schweigepflicht. Der Strafverteidiger und auch der sonstige Rechtsanwalt darf ohne Erlaubnis des Mandanten niemanden auch nur irgendetwas aus diesem Fall erzählen, weder der Ehefrau, noch den Eltern, noch den Kindern oder sonst irgendwelchen Freunden. Deshalb müssen wir (zur Verwunderung der Mandanten) immer fragen, ob wir Familienangehörigen Auskünfte geben dürfen. Priester und der Ärzte, genauso wie die Drogenberatung haben ebenfalls Schweigepflicht. Achtung: Keine Schweigepflicht haben Vertreter der Jugendgerichtshilfe, Bewährungshelfer, alles was man diesen Herrschaften erzählt, wird an das Gericht weitergetragen. Dies kann gut sein, es kann aber auch schlecht sein. Personen, die Schweigepflicht haben, dürfen nur dann etwas weitererzählen, wenn sie von der Schweigepflicht entbunden sind. Das ist nichts anderes als die Erlaubnis, etwas weiterzuerzählen.