Attest

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Attest 1

Mancher Arzt weiß nicht, was er sich selbst antut, wenn er für den Patienten ein Gefälligkeitsattest ausstellt. Das fällt unter den Vorwurf „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ = § 278 StGB, dafür gibt es Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. Dazu ein Bespiel: Da ruft morgens die Freundin eines Patienten an und teilt mit, dieser sei an Magenschmerzen erkrankt, man bräuchte aber eine Bescheinigung, wonach dieser Patient bettlägerig erkrankt sei. Der Arzt sagt, dies ginge okay und er solle sich halt, wenn es ihm wieder besser geht, in der Praxis vorstellen. Das Schicksal nimmt seinen Lauf. Die Freundin holt das Attest ab, der Patient betritt die Praxis aber nie, da er in der Zwischenzeit z. B. verhaftet wird. Möglich wäre hier, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Hausarzt wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse einleitet. Patienten bitten, ohne darüber nachzudenken, in welche Schwierigkeiten sie den Arzt bringen, Gefälligkeitsatteste auszustellen. Es gibt sowohl in der Berufsordnung für die Ärzte (§ 25 der Berufsordnung) die Pflicht, bei der Aufstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen seine ärztliche Überzeugung auszusprechen. Wunsch- und Gefälligkeitsbescheinigung dürfen danach natürlich nicht ausgestellt werden. Wird jetzt ein solches Gesundheitszeugnis (falsch und gefälligkeitshalber ausgestellt) zum Gebrauch bei einer Behörde, einem Gericht oder einer Versicherung vorgelegt, dann wird dieses Ausstellen strafbar. Der Arzt bescheinigt mit solchen Zeugnissen nämlich immer, dass er sich aufgrund eigener fachlicher Prüfung von der Erkrankung des Patienten überzeugt hat. Das Attest ist also unabhängig davon, was inhaltlich drin steht dann falsch, wenn überhaupt keine Untersuchung stattgefunden hat! Auch ist eine Untersuchung am Telefon natürlich nicht möglich und deswegen das daraufhin ausgestellte Attest strafbar. Darunter fällt alles, was der Arzt so ausstellt, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Atteste, gutachterliche Äußerungen für die Versicherung, Verhandlungsunfähigkeitsschreiben für die Verhandlung usw. Ausnahmen gibt es da nur ganz wenige, nämlich dann, wenn der Arzt auf dem Attest bescheinigt, dass die festgestellte Diagnose aufgrund telefonischer Information erstellt wurde. Also: zum einen Vorsicht für den Arzt, zum anderen erfragen Sie bitte auch keine Gefälligkeitsatteste bei Ihrem Arzt. Sie wissen nun, was Sie diesem damit „antun“!

 

Attest 2

Es boomt zur Zeit das medizinische Cannabis. Auch dafür braucht der geneigte User ein ATTEST. Das bekommt er von bestimmten Ärzten quasi im Vorbeigehen. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind aber enorm hoch