Arrest

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Der Begriff Arrest hat – für uns wichtig – 2 Bedeutungen. Zum einen bedeutet es die Beschlagnahme von Sachen, zum anderen die Haft von Personen.

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Der Arrest im Zivilrecht bedeutet, dass ein Rechtszustand vorläufig geregelt ist, gesichert ist. Dies bedeutet, dass bestimmte Sachen nicht verkauft, veräußert werden. Sie sind quasi eingesperrt. Dafür bedarf es einen gerichtlichen Beschluss. Dies kommt zurzeit nicht nur in Zivilsachen, sondern auch in Strafsachen vor, wenn nämlich z. B. in Betäubungsmittelstrafsachen der Staatsanwalt durchsucht, der Mandant hat viele teuere Autos, viele teuere Häuser, Grundstücke, dann wird über das ganze Vermögen ein sog. Arrest verhängt und man kann nichts mehr verkaufen (um z. B. seinen Verteidiger zu bezahlen). Dies ist schlecht für den Mandanten (und für den Verteidiger). Erst wenn ein Gericht diesen Arrest wieder aufhebt, sind die Sachen frei verfügbar.

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Die zweite Bedeutung des Arrestes kommt aus dem Jugendrecht.

Der Arrest heißt Jugendarrest, dauert mind. ein Wochenende (Freizeitarrest) und höchsten 4 Wochen. Es ist keine Jugendstrafe (das wäre die nächste Stufe), sondern quasi ein Schuss vor den Bug. Dieser Arrest wird in der Arrestanstalt vollstreckt. Die Leute müssten also im Prinzip ins Gefängnis, innen soll es genauso sein, wie in der Untersuchungshaft, jedenfalls erzählen das die Jungs und Damen, die wieder rauskommen.