Alkohol

Home » A B C » Alkohol

Der Alkohol ist in Deutschland eine legale Droge. Er macht wahrscheinlich noch abhängiger als das strafbare Betäubungsmittel. Es gibt aber bei Alkohol, und dies ist wichtig, keine Chance auf eine Therapie nach den Grundsätzen Therapie statt Strafe. Dies gibt es nur im Betäubungsmittelrecht (vgl. § 35 Betäubungsmittelgesetz). Ausnahme: Einweisung in eine Entziehungsanstalt nach § 64 StGB (Zwangstherapie). Allerdings wird natürlich die Alkoholtherapie bei der Strafzumessung berücksichtigt. Nach aktueller Rechtsprechung ist es trotz erheblicher Mengen von Alkohol schwierig, eine verminderte Schuldfähigkeit bzw. sogar eine Schuldunfähigkeit mit der Konsequenz, dass man nicht bestraft wird, zu erhalten. Die funktioniert in der Regel erst ab bestimmten Promillegrenzen (2,0 Promille bzw. 3,0 Promille) und auch nur dann, wenn der Täter als Alkoholiker qualifiziert wird. Es besteht aber immer noch die Gefahr, dass man wegen Vollrausch, also wegen dem Trinken selbst, bestraft wird, wenn man danach eine entsprechende Tat begeht. Dann muss der Staatsanwalt nämlich nur beweisen, dass man gewusst hat oder hätte wissen müssen, dass man im Vollrausch bestimmte Taten begeht. Allgemein ist Alkohol, heute weniger als früher, kein Freischein für Straftaten.

Siehe auch hierzu unsere Seite >Gift >Allgemeines