Aktenzeichen

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Es kommt immer wieder vor, dass irgend jemand aus irgendeiner Behörde von Ihnen die Angabe des Aktenzeichens verlangt. Dann beginnt das große Suchen und Rätseln. Besonders oft passiert das am Telefon, wo man eh wenig Zeit und mehr Streß hat als unbefangener Angeschuldigter. Deshalb hier ein Leitfaden zu Aktenzeichen!

Zunächst: Jeder Fall hat sein eigenes Aktenzeichen, jede Behörde hat ihr eigenes Aktenzeichen. Bei den Fällen können mehrere Fälle zu einem Aktenzeichen zusammengefasst werden. Das vereinfacht die Sache. Bei den Behörden geht das nicht.

Aktenzeichen haben meist hinten eine Jahreszahlkennung, eine Kennung für die Behörde und eine laufende Nummer.

Soweit so gut.

Polizei
Justiz
ONE
Polizei

Die polizeilichen Aktenzeichen sehen so aus:

PolAZ

>BY< steht für Bayerische Polizei, das ist noch einfach.

Und die >13< für das Jahr der Anlage des Falles.

Die Nummern zwischendrin lassen die laufende Fallnummer (>020314<) und die bearbeitende Dienststelle (>5445<) erkennen.

Justiz

Wenn der Fall dann von der Polizei zur Justiz geht, bekommt er eine neues Aktenzeichen. Das hat mit dem der Polizei nichts mehr zu tun. Aber bei der Justiz bleibt dann die laufende Nummer immer gleich, es verändert sich nur die Behördenkennung.

Beispiel:

100 Js 12345/14

Justizaktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft sehen so aus:

>Js< sagt uns, es ist ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft. DAS bedeutet NICHT Jugendsache. Bei Jugendsachen hängt oft hinten noch ein >jug< dran. Wenn zusätzlich HAFT angeordnet wird, kommt nur ein HAFTSTEMPEL auf den Deckel (zusätzlich). Am Aktenzeichen merkt man das nicht.

>100< ist die Kennung für die Abteilung, den Staatsanwalt. Manchmal haben Staatsanwälte mehrere Referate. In Nürnberg ist zum Beispiel alles, was mit einer „3“ anfängt, in den meisten Fällen ein Giftfall (350, 353 usw).

>14< ist, na Sie wissen´s schon, die Jahreszahl. Das bezieht sich auf das Jahr, in dem die Akte angelegt wurde.

>12345< ist die in diesem Jahr laufende Nummer.

Geht die Sache jetzt zu Gericht, dann hängt die Justiz vorne einfach eine weitere Kennung ran. Sieht dann etwa so aus:

45 Ds 100 Js 12345/14

>Ds< und >Ls< und >Cs< zeigen, dass der Fall zum Amtsgericht ging

>45< ist wieder das Referat beim Amtsgericht, der Richter !

Steht bei der Kennung >KLs<, dann bedeutet das, die Anklage geht zum Landgericht (Achtung ! Der Staatsanwalt will dann meist mehr als 4 Jahre)

Eine Nummer vor dem „KLs“ bezeichnet wieder die verschiedenen Referate, Richter, Kammern.

Irgendwann sind Sie dann verurteilt, rechtskräftig. Hier wird dann wieder der Staatsanwalt (bei Jugendsachen das Jugendgericht) zuständig. Dann bekommt das Aktenzeichen die „VRs“ – Kennung. Sieht dann so aus:

100 VRs 12345/14

Sie sehen, es wird das ursprüngliche Referat der Staatsanwaltschaft beibehalten und nur die Kennung für Vollstreckung eingegeben. Diese Aktenzeichen stehen dann meist auf den Rechnungen der Justiz.

Dann gibt es noch den Sonderfall des ERMITTLUNGSRICHTERS. Die beim Ermittlungsgericht haben ihre eigenen Aktenzeichen, und zwar zusätzlich (!). In Fällen, in denen also auch der Ermittlungsrichter irgendwas machen muss (Durchsuchungsbeschluss, Haftbefehl, Besuchserlaubnis !!!), meist in Haftsachen, bekommt der Fall noch ein eigenes ermittlungsrichterliches Aktenzeichen. Das verwirrt die Menschen dann (logischerweise). Dieses Aktenzeichen müssen Sie dann immer angeben, wenn Sie in dem Fall nur vom Ermittlungsrichter was wollen. Die anderen kennen die Aktenzeichen nicht. Am besten, Sie orientieren sich IMMER am Js-Aktenzeichen. Das hat auch der Ermittlungsrichter, und das bleibt immer gleich!

ONE

Bei NederObert ist das ziemlich einfach. Wir haben natürlich unsere eigene Durchnummerierung. Hat mit der der Behörde nichts zu tun. Sieht so aus:

9999/21

Auch hier ist die >21< die Jahreszahl, in dem Jahr wurde bei uns der Fall angelegt. Die 4-stellige Nummer ist die laufende Nummer. Mehr müssen Sie bei uns nicht wissen !