Affekt

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Es handelt sich hierbei um einen technischen Begriff aus der Psychiatrie. Dies ist ein Zustand von heftiger, meist kurz andauernder Gemütsbewegung (Wut, Freude, Angst). Bei einem Affekt kann es sich um eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung handeln, die nach § 20 Strafgesetzbuch dazu führt, dass den Täter keine Schuld trifft. Wenn das Ganze nicht so schlimm ist, dann führt dieser Affekt nach § 21 Strafgesetzbuch zu einer Strafmilderung, weil die Schuld gemindert ist.