Absprache im Strafprozess

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Man sagt dazu auch „Deal“. Dies bedeutet nichts anderes, als dass sich der Staatsanwalt, das Gericht (meistens schon ohne die Schöffen, im besten Fall aber auch mit den Schöffen), der Verteidiger und der Angeklagte auf ein Strafmaß einigen. Früher ohne Regelung, dann eine zeitlang mit Vorgaben durch den BGH , dann im Gesetz (§257c STPO), seit 2013 neue bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung……

Praktiziert wird er schon seit Jahren. Deshalb hier für die NichtJuristen unter unseren Mandanten (und das sind die meisten). Viele meinten damals, es würden bald erdrutschartige Veränderungen in der Justizpraxis eintreten, weil der „Deal“ in das Gesetz, nämlich die Strafprozessordnung, aufgenommen wurde und nicht richtig gehandhabt wird.

Wir sagen heute (2021), viel Wind um Nichts. Erstens gab es den Deal zwischen Anwälten, Staatsanwälten Gerichten und Angeklagten schon mindestens so lange, so lange Neder (und das ist lange) Anwalt ist. Gespräche mit der Justiz zum Ausgang des Verfahrens, für den Fall der Abgabe eines Geständnisses oder ähnliches waren schon immer an der Tagesordnung.

Zweitens hat das wohl auch irgendwie der Bundesgerichtshof gemerkt und bereits im Jahre 2005 in einer Entscheidung des so genannten „Großen Senates“ Regeln aufgestellt, wie der Deal im Idealfall laufen soll. Heute ist das so gut wie Gesetz, das manchmal auch nicht so angewendet wird, wie es soll…..

Natürlich wäre die Justiz ohne Deal tot, die Verfahren könnten nicht erledigt werden. Deshalb hat sich ja die Praxis das Schlupfloch des Deals geschaffen. Mit dem Deal im Gesetz wurde dieses Schlupfloch nicht etwa geschlossen (was besser in das System passen würde), es wurde in ein festes Korsett gegossen. Geändert hat sich nach unsrer Meinung nichts.

Deshalb für alle die ein Strafverfahren noch vor sich haben – don´t panik.