Erziehungsregister

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Hier werden im Jugendstrafrecht alle Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Nebenstrafen (siehe hierzu unter Jugendstrafrecht) eingetragen. Eingetragen wird hier auch, wenn von der Verfolgung abgesehen wurde oder das Verfahren eingestellt wurde. Auskunft wird den Strafgerichten und der StA erteilt, aber auch dem Jugendamt, Familiengericht bei elterlicher  Sorgeproblematik und dem Vormundschaftsgericht. Entfernt werden die Eintragungen, sobald der Betroffenen das 24. Lebensjahr vollendet hat, aber nur, wenn im Zentralregister keine Verurteilung zu einer Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe eingetragen ist.

Zusammenfassung also…

W a s wird eingetragen? (beschränkt auf Strafverfahren)

  • alle strafgerichtlichen Entscheidungen, bei denen auf Strafe erkannt wurde (also auch Geldstrafen)
  • alle Maßregeln der Besserung und Sicherung
  • Verwarnung mit Strafvorbehalt
  • Ablauf der Sperre bei Fahrerlaubnisentziehung

Jugendstrafrecht:
W a s wird eingetragen?

  •  wenn auf Jugendstrafe erkannt wird
  •  wenn auf Jugendstrafe auf Bewährung erkannt wird
  •  wenn Maßregeln der Besserung und Sicherung verhängt werden.

Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Nebenstrafen und Nebenfolgen nur dann, wenn sie mit den vorgenannten Rechtsfolgen verbunden werden.