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INHALTSVERZEICHNIS

Führerschein und Fahrerlaubnis

Die FAHRERLAUBNIS ist nur (was heißt “nur”) die Genehmigung der Behörde (Landratsamt, Stadt), dass Sie ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr führen dürfen

Der FÜHRERSCHEIN ist quasi nur die Quittung, der Beleg, der Beweis für diese Genehmigung. Wenn wir also über diese Seite “Führerschein” schreiben, ist das eigentlich ungenau.

Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis

Bei Fahrverbot dürfen Sie kein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr fahren. Sie behalten aber grundsätzlich die Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug zu führen, nur jetzt für die Zeit des Fahrverbotes ist es “verboten”. Damit Sie nun die kontrollierende Polizei nicht hinters Licht führen können, müssen Sie den Führerschein abgeben. Sonst könnten die draußen vor Ort nicht auf die Schnelle feststellen, dass Sie nicht fahren dürfen. Nach Ablauf des Verbotes bekommen Sie DIESEN Führerschein mit all den Kaffeeflecken wieder zugeschickt (in der Regel automatisch).

Fahrverbote gibt es bei Strafrichtern und Bussgeldbehörden.

Bei Entziehung der Fahrerlaubnis sagt die FührerscheinBehörde (Stadt, Landratsamt), dass Sie ab sofort und für eine bestimmte Zeit oder für immer kein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr mehr führen dürfen. Deshalb müssen Sie auch hier den Beweis für diese Erlaubnis, den Führerschein nämlich, abgeben. Wenn Sie wieder fahren wollen, müssen Sie immer eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Wird das genehmigt, bekommen Sie einen neuen Beleg, einen neuen Führerschein (ohne Kaffeeflecke und mit neuem Bild).

So! Und damit es richtig kompliziert wird:
Die Fahrerlaubnis kann Ihnen auch ein STRAFRICHTER entziehen (klasse, oder nicht?) Meistens geschieht das bei Verkehrsstrafsachen (wie Trunkenheit im Verkehr). Der Strafrichter kann dann auch der Behörde sagen, für wie lange Sie keine neue Fahrerlaubnis bekommen dürfen. Das nennt man dann SPERRFRIST für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Die Entscheidung des Strafrichters könnte dann etwa so aussehen:

“Die Fahrerlaubnis wird entzogen.
Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von 1 Jahr keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Führerschein wird eingezogen.”

Immer noch kompliziert – aber keine Sorge – manche brauchen 12 Semester, um das zu begreifen.

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Wo tauchen Probleme mit der Führerschein auf ? bei Alkohol ! bei Drogen 

Wo wird alles zum Führerschein notiert ? Im Fahreignungsregister

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