Arbeitsrecht

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Wieee jetzt ? Arbeitsrecht ??

Wir vertreten Sie grundsätzlich nicht vor dem Arbeitsgericht. Dafür gibt es wieder Spezialisten. Dann fragen Sie sich, was das hier soll? Was Arbeitsrecht und Strafrecht miteinander zu tun haben? Nun, da gibt es viele, viele Überschneidungen. Und bei diesen Überschneidungen sind wir selbstverständlich für Sie da. Wir müssen in der Verteidigung oft das Arbeitsrecht im Auge haben.

Sie wurden inhaftiert, deswegen hat man einfach gekündigt? So einfach geht s nicht…..fragen Sie uns.

(Griff in die Kasse usw)?

Sie haben eine Straftat in der Firma begangen, (Unterschlagung, Ohrfeige an den Arbeitgeber, Beleidigung Ihres Vorgesetzten, Urkundenfälschung usw…….) deswegen wurde Ihnen gekündigt? Auch das ist nicht so klar ein Kündigungsgrund, wie der Arbeitgeber oft denkt…. Man konnte Ihnen noch gar nicht nachweisen, dass Sie etwas Strafbares gemacht haben und hat Sie trotzdem gekündigt? (= Verdachtskündigung)…..na dann wird’s umso schwerer für den Chef…..

Der Arbeitgeber fragt Sie bei der Einstellung nach Vorstrafen – müssen Sie das beantworten?

Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren, müssen Sie das als Arbeitnehmer ihrem Chef sagen?

Sie haben ein Drogen- oder Alkoholproblem, wollen eine Therapie machen—muss der Chef Sie freistellen? Kann er Sie deshalb eigentlich kündigen? Sucht ist auch aus Sicht des Bundearbeitsgerichts nicht unbedingt selbst verschuldet und damit ein Kündigungsgrund—so leicht könne Sie Ihren Arbeitsplatz daher nicht verlieren.

special: "Lohndumping"

Vorsicht bei der Bezahlung! Zahlen Sie zu wenig, und damit einen Wucherlohn an Ihren Arbeitnehmer, kann das arbeitsrechtliche und auch strafrechtliche Konsequenzen haben:

Es gibt seit Januar 2015 einen bundesweiten allgemeinen Mindestlohn. Zur Zeit (Mai 2021) in Höhe von 9,50 EUR, der wird ab Juli 2022 auf 10,45 EUR erhöht. Branchenspezifische Mindestlöhne können höher sein (Arbeitnehmer-Entsendegesetz).

Zahlt der Chef weniger, wird das überprüft (Arbeitsgericht / Staatsanwalt)