Haft

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Sie, ja, auch Sie, können aus verschiedenen Gründen ins Gefängnis kommen. Es gibt nämlich unheimlich viel Wege, die Freiheut zu verlieren.

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Untersuchungshaft

Die meisten Fälle in unserer Kanzlei betreffen die so genannte Untersuchungshaft. Deshalb haben wir den Problemen im Umgang mit der U-Haft ein größeres Kapitel eingeräumt (extra Seite). Die anderen Haftarten, die noch denkbar sind (siehe Aufzählung) werden kürzer behandelt, da sie den Problemen im U-Haftbereich ähnlich sind.

Untersuchungshaft liegt dann vor, wenn noch nicht klar ist, ob jemand eine Straftat begangen hat oder nicht, es wird also vom Staatsanwalt noch „untersucht“. Dabei hilft ihm die Polizei. Der Untersuchungsrichter oder Ermittlungsrichter trifft die Haftentscheidungen. Hier gibt es Probleme mit Besuch, Geld einzahlen, Kleidertausch, und so weiter.

Sollte Sie das Unglück getroffen haben, dass ein Angehöriger oder Freund in Haft genommen wurde, dann können Sie hier nachlesen, wo sich diese JVA befindet, mit allen Kontaktdaten, wie die Öffnungszeiten sind und die Besuchszeiten für Angehörige…..einfach alles, was Sie dann brauchen…und wenn Sie etwas nicht finden, UNS fragen!

Strafhaft

Wenn dann das Verfahren abgeschlossen ist und Sie oder ein Angehöriger muss nach einer rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes eine Strafe verbüßen, dann handelt es sich um STRAFHAFT. WO diese Strafe verbüßt werden muss, also in welchem Gefängnis, steht genau fest, nämlich im 

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