Grenzwerte

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Grenzwert bei THC im Straßenverkehr

Wir kennen das vom Alkohol. Autofahren und Alkohol ist strafbar ab 0,3 Promille mit Unfall oder ab 1,1 Promille ohne Unfall. Ohne Unfall und Fahrfehler brennts erst ab 0,5 Promille! Bei Drogen ist das anders !
Am 21.12.2004 hat das BVerfG entschieden, dass der festgestellte THC-Wert eine bestimmte Nachweisgrenze überschreiten muss, damit man annehmen kann, Sie wären mit THC im Blut Auto gefahren. –) dieser Grenzwert liegt bei bei einer Konzentration von ab 1 ng/ml (Nanogramm pro Milliliter)THC im Blut. Dies bedeutet, der Konsum von Cannabis alleine führt  also nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis oder zum Fahrverbot.

Es gibt eine sogenannte “Grenzwertkommission”. Diese ist beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen angesiedelt und berät die jeweilige Bundesregierung. Bereits 2002 (!) hatte die Kommission analytische Grenzwerte empfohlen wie folgt:

THC 1ng/ml
Morphin 10 ng/ml
BZE (=Benzoylecgonin=das im Blut anchzuweisende Stoffwechselprodukt nach Kokainkonsum) 75 ng/ml
XTC 25ng/ml
MDE 25 ng/ml
Amphetamin 25ng/ml

Bei niedriger liegenden Meßwerten – so die Kommission – sei die Annahme eines zeitnahen Konsums sowie einer verkehrsgefährdenden Drogenwirkung nicht gerechtfertigt. Bislang wurden diese Grenzwerte (ausser bei THC) nicht akzeptiert, es bleibt abzuwarten, ob durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sich nunmehr auch bei den anderen Drogensubstanzen etwas ändert.