BtMG und Waffe

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Diese Kombination ist explosiv! Und das wissen viele, auch viele Anwälte, nicht! Zur Verdeutlichung das alte Beispiel: 100 g relativ gutes Hasch in der einen Hand und ´ne Waffe in der anderen gibt grundsätzlich ´ne Strafdrohung von 5 Jahren aufwärts – und erstmal U-Haft. Deshalb hier ein kleiner Abriss der Probleme.

Die Regel

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie ein- oder ausführt (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

(2) Ebenso wird bestraft, wer

1.

als Person über 21 Jahre eine Person unter 18 Jahren bestimmt, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel zu treiben, sie, ohne Handel zu treiben, einzuführen, auszuführen, zu veräußern, abzugeben oder sonst in den Verkehr zu bringen oder eine dieser Handlungen zu fördern, oder

2.

mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine Schußwaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind.

(3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Das Gesetz, § 30a BtMG

 

Ansatzpunkte

Diskussionen kann es immer wieder bei folgenden Punkten geben:

Nähe

Je näher das Teil (die Waffe, der Gegenstand) am Gift ist, desto schlechter. Also: Anderer Planet ? GUT. Gleiche Hand? Schlecht! Gleiche Wohnung?  Auch noch schlecht. Andere Wohnung? Wieder gut. Die Waffe muss „griffbereit“ liegen, sonst -> keine Strafschärfung !

 

Waffe oder anderer Gegenstand

´Ne Waffe ist ´ne Waffe ist ´ne Waffe. Das ist Alles, was unter das Waffenrecht fällt. So genannte „geborene“ (schöner Begriff – oder?) Waffen. Also eine, die schon immer eine Waffe war und die auch zu Nichts anderem bestimmt war. ´Ne MP ist dazu bestimmt, Salven von Kugeln auszustossen, ein Hattori Hanzo Schwert, naja, ihr wisst schon, wozu (siehe KILLBILL 1 und 2). Ein Schlagring, alles geborene Waffen.

Habt ihr sowas in Griffweite, habt ihr verschissen ! Man muss es so deutlich ausdrücken, denn es ist so!

 

Dann gibt es die „gekorenen“ Waffen.

Das sind Gegenstände, die man für alles mögliche, aber a u c h als Waffe einsetzen kann. Basebalschläger fallen hier drunter, Messer, Eisenstangen. Hier kommt es darauf an, was der Besitzer damit wollte, wozu er das Ding „gekürt“, also bestimmt, hat.  Wenn ihr hier spontan der Polizei ein falsches Wort sagt, habt ihr, na ihr wißt schon, ver… ! deshalb: SCHWEIGEN ! ! ! ! !

 

Tipp bei Gift und Waffe !

Also: das Ganze ist nur eine grobe Darstellung der Probleme, aber die Folgen eines Fehlers oder einer falschen Verteidigung in diesem Bereich sind enorm. Bevor ihr also irgendwas erzählt, fragt einen (Gift)Verteidiger !