Betäubungsmittelgesetz

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Aus dem Leben

Konsum und Besitz
Der Konsum von Btm (im Nachfolgenden Drogen genannt) ist zwar straflos, aber nicht der Besitz!! Was heißt das?
Konkret: 0,o1 Gramm in der Hosentasche ist strafbar, 0,o1 Gramm bereits verarbeitet und man konsumiert gerade (beim Eintreffen der Polizei) ist nicht strafbar, finden die Polizeibeamte noch ein Krümelchen, ist das schon wieder Besitz und strafbar. Wird man dann gefragt, von wem man das hat, und antwortet man dann :”von Sergeij gekauft”, dann ist es nicht nur Besitz von Drogen, sondern Erwerb von Drogen (noch „strafbarer“).

Man hält also seinen Mund (heißt juristisch: man macht von seinem Aussageverweigerungsrecht (Schweigerecht) Gebrauch).
Erzählt man dann auch noch, dass man letzte Woche in Holland war und dort auch „was“ gekauft hat, kommt die Strafbarkeit wegen Einfuhr von Drogen dazu, und wenn man treu und brav erzählt, dass von dem eingekauften ein Teil auch noch an „Babsi“ weiterverkauft wurde, ist das Handeltreiben, auch strafbar.

Spezialanwalt

Was lehrt uns dieses kleine Beispiel?
1. dass man sich aufgrund eigener Angaben heftig belasten kann.

2. dass das Ganze doch recht kompliziert ist und

3. dass man, bevor man überhaupt eine Aussage macht, lieber erst mal einen Anwalt befragt. Bitte aber nicht den Scheidungsanwalt der Mutter, sondern einen Strafverteidiger! Das Betäubungsmittelgesetz ist ein Spezialgesetz. In der Ausbildung der Juristen kommt das nicht vor. Man muss es sich selber beibringen. Bei den Staatsanwaltschaften gibt es Spezialabteilungen mit Staatsanwälten, die nur Betäubungsmittel(=Gift) bearbeiten. Die Landgerichte haben (zumindest in Nürnberg) spezielle “Giftkammern” eingerichtet.  Bei der Kripo gibt es ebenfalls reine Giftkommissariate. Die Drogenberatungsstellen machen auch den ganzen Tag nichts anderes als Gift. Die Psychiatrischen Gutachter erstellen die Abhängigkeitsgutachten und brauchen zur Zeit (September 2013) 3 Monate wegen Überlastung. Das zeigt: Hier sind auf der Gegenseite hochspezialisierte Menschen am Werk. Auf der anderen Seite sind die Strafdrohungen enorm. Da können Sie schnell mit 100 g Hasch in der einen Hand und nem Pfefferspray in der anderen Hand bei 5 Jahren Haft landen. Deshalb sollten Sie sich einen Strafverteidiger mit Erfahrung in Btm-Sachen suchen, allein wegen der Waffengleichheit.

Unsere Kanzlei macht nur Strafrecht – die Hälfte davon sind Giftfälle.