Alkohol und Führerschein

Home » GIFT » Alkohol » Alkohol und Führerschein

Oft kommen die Mandanten mit Ihrem Strafbefehl oder Bussgeldbescheid zu uns und sind ganz glücklich, dass nur ein Fahrverbot oder ne kurze Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt wurde. Oft müssen wir Ihnen dann sagen, dass das nur die halbe Wahrheit ist. Denn es gibt da noch die Führerscheinbehörde (Stadtverwaltung oder Landratsamt). Die haben eventuell was dagegen, wenn man nach der Sperre die Fahrerlaubnis wiederhaben will. Manchmal verlangt die Behörde vorher ein fachärztliches Gutachten, oft erfolgt die Anordnung einer MPU. Für Sie beginnt dann ein langer Weg durch die Behörden, der mit viel Mühen und Streß und Kosten verbunden ist.

Wann bekomme ich meinen Schein dann wieder (nach FahrerlaubnisVerordnung)? Dann, wenn die Behörde meint, Sie sind wieder geeignet. Das Ganze ist recht kompliziert, hierzu mehr in der Fahrerlaubnisverordnung (Auszug) und bei uns im Büro. Im Ergebnis kann Ihnen die Anordnung der MPU drohen. Jeder dürfte inzwischen wissen, dass ab 1,6 Promille der Führerschein nur wieder erteilt wird nach Anordnung und Bestehen einer MPU.