Autorennen auch alleine ?

1. Mai 2021
Manfred Neder

Verurteilung wegen verbotenem Autorennen, wenn ich allein unterwegs bin ?

Zu schnell? Grob verkehrswidrig ? rücksichtslos ? um einfach schnell zu sein ? Geht auch Allein ! Auch auf dem bike ! Ist aber gefährlich ! Für den Fahrer – für andere – für den Führerschein – und evtl für die Freiheit ! Kann nämlich als „verbotenes Autorennen“ bestraft werden ! Steht wo ? Im § 315 d Absatz 1 Nummer 3 Strafgesetzbuch.

Gibt Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Wenn es gefährlich ist für Menschen oder teure Sachen gibt’s Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Passiert was, sprich stirbt jemand oder erleidet eine schwere Gesundheitsschädigung oder mehrere Menschen werden verletzt gibt’s ein Jahr bis zu zehn Jahre.

Verbotene Rennen kann ich auch mit mir alleine durchführen, da brauche ich keinen Kumpl, um strafbar zu sein

Tipp: geht auf die Rennstrecke !

Das Landgericht in Ingolstadt verurteilte kürzlich einen Mann wegen verbotenem Kraftfahrzeugrennen, der mit seinem Auto auf der Überholspur der Autobahn einem ausscherenden Pkw hinten drauf gefahren ist, Der Mann war mit seinem Auto allein unterwegs, der Fahrer des anderen Fahrzeuge starb. Der Mann war zu schnell, das Auto war angeblich getuned, und der Mann war allein unterwegs. Trotzdem verurteilte das Amtsgericht nach dem Paragrafen, der wegen verbotener Autorennen geschaffen wurde. Denn trotz dieser Überschrift kann man nun auch bei überhöhter Geschwindigkeit zu einer Haftstrafe verurteilt werden, wenn man „sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“, und das geht auch, wenn man alleine unterwegs ist, also sprich: nicht an einem Autorennen teilnimmt!. Wenn dann noch bestimmte Gefahren (Leib oder Leben oder Sachen von bedeutendem Wert) dazukommen oder aber tatsächlich Schäden eintreten (Tod oder schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen) dann erhöht sich die Strafe drastisch. Steht alles im neuen (seit 2017) Paragraf 315 d Strafgesetzbuch, und zwar konkret im Abs. 1 in der Nummer 3 (die Nrn. 1 und zwei beschäftigen sich tatsächlich mit Kraftfahrzeugrennen). Die Vorschrift gilt übrigens auch für biker.

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