Rechtskraft

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wie der Name schon sagt, RECHTSKRAFT meint die KRAFT des RECHTes. Wenn eine Entscheidung nicht mehr umgestossen sprich: angegriffen werden kann. Die alten Mohikaner hätten gesagt “Hugh – ich habe gesprochen” – und ab an den Marterpfahl.

Ausnahmen

im Prinzip KEINE! Das Gesetz gibt zwar die Möglichkeit der “Wiederaufnahme des Verfahrens” – Wenn das durchgeht, wird die Rechtskraft durchbrochen und die Sache wieder aufgerollt – beginnt also von vorne. Aber dazu kommt es fast nie. Das Gesetz will alte Fälle nicht mehr aufrollen. Irgendwann soll Ruhe sein. Man nennt das Rechtsfrieden.

Zur Zeit wird diskutiert, ob man die Rechtskraft bei Freisprüchen leichter knacken können soll, wenn es um krasse Straftaten geht (Mord). Denn  wenn einer freigesprochen wurde, kann er später nicht mehr verurteilt werden. 
Auch wenn man später durch bessere Untersuchungsmethoden feststellt, er war es doch. Das scheint ungerecht. deshalb die Diskussion (Stand 2021)