AtemAlkoholKonzentration AAK

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Regel

Der Bundesgerichtshof hat Atemalkoholmessungen mit einem mittlerweile zum Standart gewordenen Messgerät als grundsätzlich ausreichend  erachtet, um den Alkoholgehalt bei Ihnen festzustellen. Der Bundesgerichtshof entschied nämlich, dass der Atemalkoholtest für Autofahrer uneingeschränkt gültig ist, auch ohne einen sog. Sicherheitsabschlag! Dies  bedeutet, dass immer dann, wenn das Messgerät geeicht und zugelassen ist, das Ergebnis eines Atemalkoholtests verwertbar ist. Angreifbar, auch durch Verteidiger, ist das Ergebnis dann nicht mehr! Als beweiskräftiges Verfahren ist die Atemalkoholmessung bereits seit dem 1998 im Straßenverkehrsgesetz  anerkannt.

Ausnahme

Aber: Die Bayerischen Oberlandesgerichte (jetzt das Bayerische Oberste Landesgericht) sind nun der Auffassung, dass eine festgestellte Atemalkoholkonzentration (AAK) zur Feststellung einer Trunkenheitsfahrt, also eine Verletzung einer strafrechtlichen Norm, nicht ausreicht. Die festgestellte AAK stellt nur ein Indiz für eine BAK (Blutalkoholkonzentration) dar. Will der Tatrichter also die Verurteilung des Betroffenen Kraftfahrers auf diese (AtemAlkohol-) Messung stützen, muss er weitere Indizien feststellen, die für die sog. Fahruntüchtigkeit sprechen. Das können z. B. Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinienfahren oder sonstige Fahrfehler des Betroffenen sein. 

Anders wiederum im Bußgeldverfahren: Dort steht im § 24 a Straßenverkehrsgesetz ausdrücklich die AAK drin, da langts also (§ 24 a StVG)

Widmark-Formel

Möglich ist es auch, aus Angaben des Betroffenen zu der Menge des getrunkenen Alkohols über eine ganz bestimmte Formel (sog. Widmark-Formel) auf den Blutalkohol zurückzurechnen. 

Tipp

Deshalb ist es ganz wichtig, dass Sie auch in solchen Fällen am besten sofort einen Verteidiger anrufen. Sie müssen sich nämlich überlegen, ob Sie bei der Polizei etwas sagen (und was Sie sagen) oder ob Sie einfach den Mund halten (Aussageverweigerungsrecht). Der Knackpunkt ist nämlich der: Während allein von der BAK auf die Fahruntüchtigkeit geschlossen werden kann (Regel: wer eine bestimmte Menge Alkohol im Blut (oder im Bauch) hat, kann nicht mehr fahren), gilt dies für die AAK nicht. Nun können Sie nicht einfach die BAK in die AAK und umgekehrt umrechnen, etwa so wie Mark in Euro. Das sind zwei vollkommen verschiedene Schuhe. Es gibt keine festen Wechselkurse. Derzeit gibt es also keinen medizinisch-naturwissenschaftlichen Erfahrungssatz, dass ein AAK-Wert mit einem konstanten Umrechnungsfaktor in einen BAK-Wert konvertierbar wäre. Auf deutsch bedeutet dies, man kann schlichtweg einen AAK-Wert nicht in einen BAK-Wert umrechnen! Das heißt, Sie brauchen mindestens bei AAK-Messungen immer einen Verteidiger!!

Zusammenfassung

Lassen Sie uns bis hierher zusammenfassen: Es gibt zwei anerkannte Alkoholtests Blutabnahme (BAK) – Zusatzindizien nur bei niedriger BAK (s.u.) erforderlich

„Blasen“ (AAK) – Zusatzindizien immer erforderlich.