Asservate

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Dieser Begriff taucht im Strafrecht oft auf. Ein Asservat ist eine amtlich aufbewahrte Sache. (Im Gegensatz dazu stehen die “Effekten”.) Die Asservate werden in den Asservatenkammern bei der Polizei bzw. beim Gericht / Staatsanwaltschaft  geführt. Ein Asservat ist also alles, was die Polizei erst einmal mitnimmt (Handy, Geld, Rauschgift). Wenn der Staatsanwalt diese Sachen nicht schon vorher herausgibt, muss das Gericht später im Prozess darüber entscheiden, was mit diesen Sachen geschieht. Wenn man auf diese Sachen nicht verzichtet als Angeklagter, weil man die nicht mehr haben will, kann das Gericht die Sachen entweder beschlagnahmen oder freigeben. Wenn sie freigegeben werden, erledigt dies die Staatsanwaltschaft (Asservatenbereinigung). Wenn die Sachen vom Gericht beschlagnahmt und eingezogen werden, kann man sich dagegen beschweren. Wenn das Gericht einen Gegenstand behalten will, kann es den Gegenstand oder Geldbetrag einziehen. Im Ergebnis sind die Sachen dann für den Verurteilten weg.