Angeklagter

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Dies ist ein bestimmter juristischer Begriff. Es meint den Verdächtigen einer Straftat, gegen den das Gericht eine Anklage zugelassen und ein Verfahren eröffnet hat. V o r diesem Beschluss heißt der Angeklagte Angeschuldigter. Davor, also wenn das Verfahren noch bei der Staatsanwaltschaft hängt, heißt er Beschuldigter. Dieses Begriffswirrwarr hat für Sie als Mandanten im Prinzip keine Bedeutung. Deshalb können Sie das alles getrost wieder vergessen (Ausnahme: Sie studieren JURA).