Steuerhinterziehung

Home » A B C » Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung – gibt es dafür Taxen? Die gibt es schon. Bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gibt es so eine Art Strafzumessungstabelle. Es kommt darauf an, ob man das erste Mal eine Steuerhinterziehung begeht, man geständig ist und wie weit die Tat zurück liegt. Wenn man dann noch Steuern zurückgezahlt hat, geht das Strafmaß nach unten. Dabei handelt es sich nicht um eine pauschale „Verurteilungsliste“, sondern mehr um einen Richtwert.

Allgemein dürfte inzwischen bekannt sein, dass Untersuchungshaft in Steuersachen angeordnet wird ab einem Steuerschaden von einer Million Euro