Piercing

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Was ist juristisch gesehen ein Piercing überhaupt?

Natürlich eine Körperverletzung. Deshalb muss auch jeder, der das machen lässt, vor dem Eingriff schriftlich sein Einverständnis erklären. Bei noch Minderjährigen (also alle Personen unter 18), wird dieses Einverständnis durch die Erklärung der Eltern ersetzt. Es gibt mittlerweile Piercing-Studios, die sich selbst verpflichtet haben, keine Piercings an unter 14 jährigen vorzunehmen, außerdem müsse jeder Kunde sich ausweisen und im Alter zwischen 14 und 16 soll ein Elternteil anwesend sein.

Problematisch ist das Ganze für den Piercer: Dieser hat auf alle möglichen negativen Folgen des Piercings, etwaige Entzündungen oder Nervenschädigungen hinzuweisen, sonst droht bei Verstoß gegen diese Beratungspflicht, einmal eine Verurteilung zu einer Schmerzensgeldzahlung, zum anderen möglicherweise auch ein Strafverfahren. „Der Piercer“ befindet sich also aus juristischer Sicht in einer sog. Grauzone. Es ist nirgends geregelt, wer eigentlich Piercings machen darf. Natürlich würde man sich wünschen, dass das nur von Personen mit entsprechendem Fachwissen (Erfahrungen bei lokaler Anästhesie) durchgeführt wird. Es gibt Urteile, die sagen, dass man für das Piercen mit Lokalanästhesie Personal mit entsprechenden Kompetenz benötigt (= Arzt oder Heilpraktiker).