Gnade

Home » A B C » Gnade

… geht erst dann, wenn Nichts mehr geht. In der Regel (also in 99,9% aller Fälle) gehen Gnadenanträge nicht durch. Formal gibt es in den Bundesländern dazu eine Vorschrift (Gnadenordnung), in der steht drin, wie und wo man den Antrag einreicht. Die Bearbeitung dauert meistens mindestens 6 Monate. Bei Vollstreckungssachen (Haftantritt, Bewährung im Wege der Gnade) bringt der Gnadenantrag meist zunächst nichts, weil er die Vollstreckung nicht hindert. Das heißt, der Verurteilte muss erst mal bis zur Entscheidung über den Antrag in Haft. Wir raten unseren Mandanten in der Regel von Gnadenanträgen ab. Ausnahmen bestätigen aber die Regel.

Gnadenanträge spielen in der Praxis also so gut wie keine Rolle.