Es kommt immer wieder vor, dass Mandanten „auf den letzten Drücker“ oder oft auch danach zu uns kommen. Wir sollen noch was machen (Berufung, Revision, Einspruch oder so). Wir stellen dann fest, dass alle Fristen versäumt sind. Deshalb hier ein kleiner Fristenguide für Mandanten im Strafrecht. Bei einer Frist muss man immer 3 Sachen checken: Wann gehts los (Fristbeginn) – wie lange dauerts (Laufzeit) – wann ist Schluss (Fristende). Beginn mit Urteil (im Gerichtssaal) oder Zustellung (Postkasten) einer Entscheidung. Dauer: 1 oder 2 Wochen, Ende: immer am „selben“ Tag um 24 Uhr (also: Mittwoch Urteil – nächsten Mittwoch 24 Uhr Fristende)
Aber das ist uns fast schon wieder zu juristisch (klausurmässig). Deshalb für Nicht-Juristen
etwas einfacher.
Die kürzeste Frist im Strafrecht ist immer EINE WOCHE ! Wenn Sie also ein Urteil bei Gericht kassieren (im Gerichtssaal) oder irgendeine Entscheidung im Briefkasten haben, dann rennen sie innerhalb einer Woche zum Anwalt. Damit sind Sie immer im grünen Bereich