Frist im Strafrecht

Home » A B C » Frist im Strafrecht

Es kommt immer wieder vor, dass Mandanten „auf den letzten Drücker“ oder oft auch danach zu uns kommen. Wir sollen noch was machen (Berufung, Revision, Einspruch oder so). Wir stellen dann fest, dass alle Fristen versäumt sind. Deshalb hier ein kleiner Fristenguide für Mandanten im Strafrecht. Bei einer Frist muss man immer 3  Sachen checken: Wann gehts los (Fristbeginn) – wie lange dauerts (Laufzeit) – wann ist Schluss (Fristende). Beginn mit Urteil (im Gerichtssaal) oder Zustellung (Postkasten) einer Entscheidung. Dauer: 1 oder 2 Wochen, Ende: immer am „selben“ Tag um 24 Uhr (also: Mittwoch Urteil – nächsten Mittwoch 24 Uhr Fristende)

Aber das ist uns fast schon wieder zu juristisch (klausurmässig). Deshalb für Nicht-Juristen

etwas einfacher.

Die kürzeste Frist im Strafrecht ist immer EINE WOCHE ! Wenn Sie also ein Urteil bei Gericht kassieren (im Gerichtssaal) oder irgendeine Entscheidung im Briefkasten haben, dann rennen sie innerhalb einer Woche zum Anwalt. Damit sind Sie immer im grünen Bereich

Faustregel bei Fristen

innerhalb e i n e r W o c h e ab dem Zeitpunkt des Schocks (Urteil, schlechte Post) zum Anwalt

Frist im Knast
Frist verpasst
Frist im Knast

Berechtigte Frage! Und wenn ich nicht zum Anwalt rennen kann, weil ich im Knast sitze ? Dann müssen Sie unbedingt die KnastGeschäftststelle mobilisieren. Die sind verpflichtet, Ihr Rechtsmittel (Berufung , Revision, Beschwerde) aufzunehmen und weiterzuleiten. Aber: Auch das muss innerhalb einer Woche bei Berufung / Revision / sofortige Beschwerde passieren. Auch wichtig: Wenn Sie im Knast sind, dürfen Sie nichts unterschreiben. Am besten auch hier sofort den Anwalt benachrichtigen (über Sozialarbeiter, Verteidigerpost oder Pfarrer oder Drogenberatung) Die Frist läuft !!!

Frist verpasst

Da gibts dann so genannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Spätestens das können Sie nicht mehr alleine, weil kompliziert. Wenn Sie eine Frist versemmelt haben und Sie merken es, dann SOFORT ZUM ANWALT. Denn jetzt läuft ab dem Zeitpunkt, wo sie es gemerkt haben, wieder eine Frist (1 Woche), um diesen Antrag zu stellen. Stellen wir uns also vor, Ihr Hund (wenn Sie keinen haben, stellen Sie sich vor, sie haben einen) holt jeden Tag die Post vom Briefkasten. In der Post ist ein Strafbefehl vom Gericht dabei. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung (Einwurf in den Briefkasten) läuft die Frist. Nun legt ihnen der Hund die ganzen Rechnungen auf die Matte, den Strafbefehl frisst er auf. Nachdem sowas vom Gericht immer schwer verdaulich ist, gehts dem Hund erstmal schlecht. Sie denken sich nichts dabei, merken aber auch vom Strafbefehl nichts.

4 Wochen später (die Frist für den Einspruch ist längst vorbei) bekommen sie die Rechnung der Justiz wegen der Geldstrafe. Zahlung innerhalb von 3 Wochen. Sie denken sich, hat ja Zeit und verbummeln die Sache. Hier müssen Sie innerhalb einer Woche ab dem Zeitpunkt, wo Sie merken, da stimmt was nicht (Rechnung), einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen (lassen), sonst wars das ! Also …

Frist versäumt ?

sofort zum Anwalt !